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Wir übernehmen
gern die Beantwortung Ihrer Fragen, weil es hier um speziellere Hintergründe
geht, die nicht unbedingt für alle Genossenschaftler gleichermaßen von
Interesse sind. …
Wir nehmen vorweg:
·
Mit Ihrer Frage, vor allem mit der Idee, eine Petition
zu verfassen, haben Sie – wie man zu sagen pflegt – ein ordentlich großes
„Fass“ aufgemacht. …
Dies Thema betrifft jedoch nicht nur Genossenschafts-Banken, es betrifft
das gesamte Genossenschaftswesen!
Lassen Sie es uns zunächst so formulieren:
·
Wer von „Qualität“ spricht, meint offensichtlich
etwas besonders Bedeutsames, sozusagen etwas oder sogar das Essenzielle(s).
Dieses Besondere ist bei der Rechtsform Genossenschaft zweifelsfrei die
Mitgliederförderung. Man könnte auch umgekehrt so formulieren:
·
Nur weil und wenn es eine Mitgliederförderung gibt,
kann überhaupt eine Genossenschaft entstehen und bestehen!.
Das GenG geht sogar davon aus, dass eine Genossenschaft aufgelöst werden
muss bzw. kann, wenn keine Mitgliederförderung besteht. …
Euer Interesse ist z.B. zu erfahren:
A.
Wer „überwacht“ die
Mitgliederförderung?
B.
Welche Aufgaben hat in diesem Zusammenhang der Aufsichtsrat
einer Genossenschaft?
C.
Welche Rolle spielt die Prüfung der
Mitgliederförderung im Rahmen der genossenschaftlichen Pflichtprüfung?
D.
Was bedeutet die Qualitätsprüfung der
Prüfungsverbände durch die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und
welche Rolle spielt dabei – die entscheidende „Figur“ für Genossenschaften,
die Mitgliederförderung?
E.
Gelten diese Maßstäbe gleichermaßen für alle Formen
von Genossenschaften, somit auch Genossenschaftsbanken, wie z.B.
Raiffeisen- u. Volksbanken oder gibt es Ausnahmen?
F.
Können sich Genossenschaftsmitglieder oder andere
Institutionen darauf verlassen, dass die Qualitätsprüfung der
Wirtschaftsprüferkammer auch Aussagen zur Mitgliederförderung trifft?
G.
Macht die Bundesratsinitiative des Landes Baden
Württemberg Sinn, demnächst alle Genossenschaften (auch kleine) in die
Qualitätsprüfung der Wirtschaftsprüferkammer bei Prüfungsverbänden
einzubeziehen?
Wir wollen kurz auf die einzelnen Punkte eingehen:
A.
Im Rahmen der gesetzlichen Pflichtprüfungen muss
sich auch der Prüfungsverband um die Mitgliederförderung kümmern, d.h.
Aussagen dazu treffen bzw. Hinweise geben, was und wie verbessert werden
könnte, um die Mitgliederförderung zu optimieren. Das muss bei jeder
Form und Größe einer Genossenschaft geschehen, also auch bei einer
Bankgenossenschaft, einer Sozial- oder Kulturgenossenschaft.
B.
Wenn die Mitgliederförderung der „Kern“
einer jeden Genossenschaft ist, muss dies auch im Zentrum der Aufgaben jedes
Aufsichtsrates stehen. Der Geschäftsbericht des Aufsichtsrates und die
Protokolle der Sitzungen sind deshalb wichtige Beurteilungsmaßstabe und
Anhaltpunkte für den Prüfungsverband. Sogar Haftungsfragen könnten für
den Aufsichtsrat damit verbunden sein.
C.
Hierzu haben wir bereits in Punkt B. etwas gesagt.
Auch im Rahmen der Berichterstattung (Prüfungsbericht muss genau auf dieses
Thema der zentrale Augenmerk gelegt werden. Jede Unternehmensentwicklung
einer Genossenschaft ist nicht „neutral“, sie muss stets geleitet
werden von dem Ziel „optimaler Mitgliederförderung“. Das muss sich
z.B. in der „kurz- und mittelfristigen Ertragsvorschau“, wie auch in anderen
Bereichen gesicherter Unternehmensplanung widerspiegeln. Sogar die „Führungs-
bzw. Managementkonzeption“ oder andere Systeme, wie z.B. Qualifizierung, „Unternehmensleitbild“,
usw. sind mit dem Thema Mitgliederförderung sozusagen „verschränkt“.
D.
Die Qualitätsprüfung für Wirtschaftsprüfer
gibt es seit 2004, also inzwischen seit 17 Jahren. Für Genossenschaften
gilt sie 16 Jahre, seit 2005. Und jetzt kommt die „Überraschung“, über
die man sich eigentlich nur wundern kann:
·
Speziell für Genossenschaften gibt es dazu bis
heute keinerlei(!) Material der WPK oder des IDW (Institut der
Wirtschaftsprüfer). Oder anders ausgedrückt:
·
Die Qualitätsprüfung für Genossenschaften ist quasi
identisch mit der Qualitätsprüfung für Wirtschaftsprüfer-Kanzleien!
·
Im Umkehr-Schluss: Da Wirtschaftsprüfer – logischerweise
– keine „Förderwirtschaft“ haben (außer der für sich selbst), wird auch
die Mitgliederförderung (Förderwirtschaft) überhaupt nicht geprüft!
E.
Die (allgemeinen) „Qualitäts-Prüfungs-Kriterien“
der WPK gelten für alle Genossenschaftsformen, also auch für Banken.
Auch hier ist die Schlussfolgerung richtig:
·
Ob Genossenschaftsbanken ihre Mitglieder fördern
oder nicht, spielt keine Rolle, sie sind trotz „qualitätsgeprüft“.
F.
Die Öffentlichkeit und die Mitglieder können sich
bei einer gültigen Qualitätsprüfung eben nicht darauf verlassen, dass
die „Mitgliederförderung“ einbezogen ist, also die entscheidende Grundlage,
ob es sich überhaupt um eine Genossenschaft handelt, bleibt unberücksichtigt.
Was ist das eigentlich für eine „Qualitätsprüfung“, wenn jemand diese
besteht und dennoch egentlich wegen fehlender Mitgliederförderung – von
Staatswegen – eigentlich aufzulösen wäre?
G.
Aber die „Parodie“ wird noch intensiver: Mit
Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg liegt dem Bundestag ein
Ansinnen auf Gesetzgebungsbeschluss vor, diese (alte) Art von
Qualitätsprüfung sogar auf alle – also auch auf kleinste Genossenschaften
– anzuwenden.
Im Klartext besagt doch diese Initiative:
·
Es spielt eigentlich keine Rolle für die
Rechtsform Genossenschaft, ob eine Mitgliederförderung besteht oder nicht, wichtig
ist allein, dass den Kriterien der WPK gefolgt wurde.
Daraus folgt:
·
Selbst eine Genossenschaft, die eigentlich
aufzulösen wäre, wird von der WPK als „ist okay“ eingestuft. Man ist
einfach fassungslos über solche „Ahnungslosigkeit“. …
H.
Auch ein Gesetzgeber, der solche Zusammenhänge
nicht erkennt, ist nicht gerade „vertrauenserweckend“.
·
Die Frage sei erlaubt: Sind es doch nicht mehr als „Worthülsen“,
wenn Parteien und Politiker von der Förderung des Genossenschaftswesen
in Deutschland sprechen? In anderen EU-Staaten scheint das besser zu
funktionieren. …
Wir wollen hier auf etwas anderes – für euere Sicht wichtigeres – zu
sprechen kommen. Ihr habt es bereits angedeutet:
·
JA, eine Petition würde Sinn machen, zumal wenn man
sie parallel mit Initiativen an alle Parteien im Bundestag verbindet.
Eine Petition kann sowohl von jeder natürlichen Person oder auch von
juristischen Personen gestellt werden. Dabei sollte man beide Formen
nutzen. Und natürlich auch die sog, „ePetition“. Diese hat auch den
Vorteil, dass sich ständig weitere (natürliche und juristische)
Personen der Petition nachträglich anschließen können und man
nachvollziehen kann, wieviel Zustimmung man erzeugen konnte. …
Die Frage ist nun, wer sollte angesprochen werden, um „mitzumachen“,
weil er/sie daran ein Interesse hat, ein/sein Problem zu lösen?!
Dazu wäre zunächst einmal zu formulieren, in welche Richtung, mit
welchem Ziel „petitiert“ werden sollte. …
Zunächst geht es darum, entweder – wegen fehlender Qualifikation – die WPK
gänzlich von der Qualitätsprüfung für Genossenschaften auszuschließen oder
diese zumindest zu verpflichten, künftig IDW-(Prüfungs-)Kriterien zu
formulieren, die speziell Genossenschaften und dort vorrangig die
Mitgliederförderung betreffen. Dazu müssten dann auch geeignete „Qualitätsprüfer“
ausgebildet werden.
Solange dies nicht geschieht, sollten die Genossenschaften nur noch mit
Qualitätsprüfung „werben“ können, wenn sie den „erhellenden“ Zusatz (außer
Mitgliederförderung) hinzufügen.
·
Das Land Baden- Württemberg sollte aufgefordert
werden, den Antrag auf „Einbeziehung aller Genossenschaften, unabhängig von
der Größenordnung“ zurückzunehmen und ggf. überarbeitet neu zu stellen.
Alternativ sollten alle Bundestagsfraktionen aufgefordert werden, dem Antrag
von Baden-Württemberg – in der vorliegenden Form – nicht zuzustimmen.
Dies ist alles zukunftsorientiert. Mindestens genauso wichtig ist:
·
Was mit dem geschieht, was bereits (falsch) geschehen
ist?
Auch hierzu wollen wir zunächst einige Fragen formulieren:
·
Wäre es nicht angemessen, ab sofort alle laufenden Qualitätsprüfungsverfahren
von Genossenschaftsverbänden auszusetzen?
·
Was geschieht mit dem, was bereits (rechtswidrig)
geschehen ist?
Letzteres betrifft wohl vor allem die Qualitätsprüfungen von Raiffeisen-
und Volksbanken. Dabei wäre folgende Frage zu prüfen:
·
Wurden auch Verschmelzungsprüfungen in die
Qualitätssicherungs-Prüfung der WPK einbezogen?
·
Wurde bei solchen Prüfungen die Mitgliederförderung
berücksichtigt? Wenn nein, wäre wohl das Bestehen der Qualitätsprüfung –
sogar – ggf. nachträglich aufzuheben.
Und weiter zugespitzt:
·
Wenn eine Bank keine Mitgliederförderung –
aus welchen Gründen auch immer – durchgeführt hätte, wären dann nicht z.B. alle
Qualitätsprüfungen fehlerhaft, mit der Folge, dass die Bank wegen fehlender
Qualitätsprüfung hätte – vor der Verschmelzung - aufgelöst werden müssen?
·
Sind die erteilten „Positiven
Qualitätsprüfungsnachweise“ – vor allem für Banken - nicht schon deshalb
falsch, weil dort der gesetzlichen Pflicht nach Mitgliederförderung nicht entsprochen
wurde. Damit wären eigentlich auch die bereits erstellten „Positiven
Qualitätsprüfungsnachweise“ schon deshalb falsch, weil die gesetzliche
Mitgliederförderung nicht in die geprüften Bilanzen eingegangen sind.(Bilanzfälschung?)
Fragen über Fragen, die auf gravierende rechtliche Probleme und sogar Schadenersatzforderungen
hinlaufen könnten, die den gesamten Genossenschafts-Bankenbereich vor ungeahnte
Probleme stellen könnte. …
Der zuständige Vertreter für den Bereich Genossenschaften in der
Qualitätsprüfungungskommission, sollte mit sofortiger Wirkung seines
Amtes entbunden werden, denn er hätte die WPK auf diese Situation
hinweisen müssen. Die Frage ist interessant, wer (oder welche Organisation) ihn
für diese Funktion vorgeschlagen hat …
·
Auf die WPK könnten schwer Zeiten zukommen,
Zeiten in denen auch das Staatshaftungsrecht ein Thema würde!
Im Interesse des gesamten Deutschen Genossenschaftswesens würde wir eindringlich
dafür werben wollen, zunächst mittels „Petition“ die Zukunft neu zu
gestalten, z.B. die WPK mit sofortiger Wirkung aus der
Qualitätsprüfung für Genossenschaften entweder herauszunehmen oder sie
zumindest zeitnah vor die Pflicht zu stellen, die Qualitätsprüfung für
Genossenschaften zunächst auszusetzen, bis der Vorgang politisch
geklärt ist.
Dann sollte man beginnen mit den Spitzenverbänden für Genossenschaften
unter Einbeziehung der Interessenvertretung von Genossenschaftsmitgliedern – gemeinsam
und einvernehmlich – nach Lösungen zu suchen.
Allen Betroffenen und Interessenvertretern kann nicht daran gelegen
sein, das Deutsche Genossenschaftswesen – im Vergleich zu anderen EU-Staaten
– noch weiter ins Abseits geraten zu lassen.
Auch wenn man – sozusagen durchaus von einer Art „Skandal“ - sprechen
könnte, ist keinem daran gelegen, über Jahre hinaus und durch viele
Gerichtsverfahren gestört, gerade jetzt die Zukunftsfähigkeit des Genossenschaftswesens
zu schwächen. …
Was wir jetzt vielleicht (zunächst) benötigen, ist das was man allgemein
als „Schlichter“ versteht. Vielleicht sollte man zunächst eine
anerkannte Autorität, ggf. einen Genossenschafts-Kommentar-Schreiber, wie
z.B. Prof. Beuthien bitten, eine gutachterliche Stellungnahme –
sozusagen eine Verständigungsgrundlage für Alle zu schaffen.
Wer könnte dafür Auftraggeber sein und wer könnte die Kosten übernehmen?
·
Auftraggeber wären gemeinsam WPK, DGRV, GdW und
MMW als Genossenschaftliche Spitzenverbände und igenos als Vertreter
der Mitglieder in Genossenschaften
·
Zur Kostenübernahme könnte man vermutlich ein Konsortium
der wichtigsten Haftpflicht- bzw. Vermögensschadenversicherer ansprechen.
…
Jetzt ist die Zeit zum Handel, insbesondere zum vorurteilsfreien
„Ver-Handeln“. Ggf. könnte man auch die Petition dazu nutzen, alle
Interessenbeteiligten zum einsichtsvollen Handeln zu befähigen.
Würde via Petition erst ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren in
Gang kommen, in dem z.B. im Genossenschaftsgesetz festgeschrieben würde, dass
die Qualitätssicherung für Genossenschaften künftig auch den Bereich
„Mitgliederförderung“ umfassen muss, könnte es für notwendige (vergangenheitsbezogene
Gespräche und Lösungen) zu spät sein, weil erste „Schadenersatzklagen“
im Raum stünden.
Außerdem könnten weitere Petitionen im Raum stehen, eine die eine
Harmonisierung des EU-Genossenschaftsrechts zum Gegenstand hat und eine
Petition, die die Klärung der Pflichtmitgliedschaft in einem
Prüfungsverband zum Gegenstand haben würde. …
Auf die kommenden Bundestagswahlen könnte eine Petition ebenfalls
positive Auswirkungen haben:
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Die Parteien würden endlich bekennen, wirklich das
Genossenschaftswesen zu befördern und dafür sichtbare Aussagen festlegen,
z.B. die Schaffung eines Ministeriums für Kooperation, Vereine und
Genossenschaften
·
Die Genossenschaften sind derzeit eine wichtige
Rechtsform, um den zunehmenden Trend in Richtung mehr „Kooperations-Gesellschaft“
integrieren zu können.
·
Als „Prüfstein“ der Ernsthaftigkeit zu mehr
Kooperation könnte auch dienen, die Staatsziel-Bestimmung (Art 20 GG) zu
ergänzen.
Sie würde zukünftig lauten:
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„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein
demokratischer, kooperativer und sozialer Bundesstaat“.
Das wäre für alle Parteien ein einfacher „Prüfstein“, für jeden leicht
einsehbar und von der Mehrheit der Bürger gewünscht, denn in zahlreichen
Umfragen wünschen konstant mehr als 2/3 unserer Bürger eine:
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„Gesellschaft mit mehr Miteinander“!
Wir würden den 3
Spitzenverbänden für Genossenschaften empfehlen, umgehend – über alles
ggf. Trennende hinweg, zeitnah in
„Clearing-Gespräche“ einzutreten. Die Genossenschaftsinstitute, denen der
DGRV und der GdW näherstehen, sollten sich auch umgehend zu vorstehender
Situation äußern. Über alle vielleicht unterschiedlichen Einschätzungen
hinweg, sollte eine „Allianz der Verbände“ entstehen können, die alle
eint in der Einsicht:
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Genossenschaften – mehr Genossenschaften, werden in
Deutschland gerade jetzt und zukunftsbezogen, dringend benötigt!
Kooperation – Ist die geniale Erfindung
des nachhaltigen Vorteils für Alle!
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