SmartCoop-SCFI

Wir "experimentieren" mit vielen neuen "Werkzeugen", was natürlich auch "Anleihen" aus der QuantenPhysik einschließt. Hier kooperieren wir mit dem IWMC (Internationale Wissenschafts-Cooperation für angewandte Quantenphysik). Zur Förderung der erfolgreichen Umsetzung neuer "Coop-Initiativen", veröffentlichen wir auf diesem Blog - praxisbezogen - die CoopGo-Dialoge. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig angepasst werden. Danke für euere/ihre Hilfe zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Kooperations-Gesellschaft. (Die jeweils verantwortlichen Fachgruppen für die CoopGo-Dialoge befinden sich unter jedem Dialog-Beitrag!) (Koordination / Redaktion der Arbeit des SCFI - Gerd K. Schaumann)

27.4.21

Was ist Bewusstsein – Warum sollte ich es erhöhen – und wie geht das?

 

 

Essenz:

Bewusstsein ist eine wichtige Kraft für Veränderung. Der Kooperative Wandel hat – so sagt man – einen „Motor“, den Bewusstseins-Wandel. Das „Grund-Bewusstsein“ hat inzwischen die „magische Grenze“ von „200“ überschritten (sog. „Schumann-Kurve“), Tendenz steigend. „Bewusstsein“ ist durchaus „messbar“, daszeigen nicht nur die „neuronalen Hirn-Ströme“ in Hertz (EEG) ausgedrückt. …

Andere „Mess-Einheiten“ sind z.B. die 11 Bewusstseins-Kategorien des „Vital-Impulse-Testing“ (einer internationalen Gruppe im IWMC QuantenInstituts). Dieses „Kategorien-System“ wurde auch inzwischen auf das „Coop-Impulse-Testing“ übertragen. Dort „synchronisiert“ man „Bewusstseins-Level“ einerseits bezogen auf die „Innenwirkung“ (Gruppe, Genossenschaft) und anderseits – daraus ableitend – auf die „Außenwirkung“ (z.B. Gesellschaft, Öko-System oder anderes Segemente). Man kann durchaus sagen:

·         Je höher der „Bewusstsein-Level“, umso höher auch der „kooperative Wirk-Grad“. … oder sogar die „Qualität des Wirstchaftens“ …

AG „Vital-Level-Testing“ hat inzwischen – in zahlreichen Vergleichs-Studien – nachgewiesen, dass der „Vital-Level“ von „Konkurrenz-Unternehmen“ wesentlich niedriger als in „Kooperations-Unternehmen“ ist. Jedoch mit der Einschränkung:

·         Es kommt nicht auf die „Papierlage“ an (Broschüren, Konzeptionen, Marketing, etc.) an, sondern auf das (kooperative) „Grund-Motiv“, vor allem das der Entscheidungsträger!

Leicht nachvollziehbar, aber deshalb auch „unbequem“:

·         Die „Tests“ lassen keinen „Spielraum“ für „Mogelpackungen“….

Wer interessiert in die sog. „Geno-Szene“ schaut, erkennt deutlich die Unterschiede:

·         Einerseits eine enorme Vitalität zugunsten neuer Konzeptionen, bei denen nicht nur, aber besonders die „Junge Generation“ intensiv engagiert ist.

·         Andererseits jedoch auch eine gewisse Skepsis gegenüber Veränderungen und Wandel.

Auch oder besonders die Verbände im Genossenschaftsbereich tun sich recht schwer, einen Bewusstseins-Wandel akzeptieren zu können. Je eher sie sich jedoch darauf einstellen, umso höher wäre der „Mehrwert“ für den gesamten Genossenschaftsbereich.

PS: Das „Coop-Impulse-Testing“ würde die Verbände wenig erfreuen. Oder anders – aus Sicht der „Genossenschafts-Bewegung“- formuliert:

Der „Kooperative Mehrwert-Faktor“ der meisten Genossenschafts-verbände ist derzeit – besonders im Verhältnis zu zahlreichen anderen EU-Ländern – in Deutschland überraschend niedrig! … 

Frage:

Wir wissen inzwischen, wie wichtig für das Gelingen unseres Genossenschafts-Projektes das Bewusstsein der Gruppe ist.

Wir sind aber nicht isoliert und ständig dem „Massen-Bewusstsein“ ausgesetzt, das wohl erheblich niedriger ist. …

Wie können wir es schaffen, das Bewusstsein unserer Gruppe immer wieder zu stabilisieren, besser noch: Grundlegend zu erhöhen?

Und was wäre z.B. zu tun, wenn wir uns – z.B. im Rahmen von Seminaren – in einer Gruppe befinden, deren Teilnehmer offensichtlich ein „niedrigeres“ Bewusstsein haben?

Können bzw. sollten wir uns von solchen Einflüssen „abschotten“ bzw. „schützen“ oder wie gehen wir damit um? …

Leider ist die „Genossenschafts-Szene“ wenig mit solchen Fragen befasst. Würden wir z.B. unserem Genossenschafts-Verband solche Fragen stellen, würden man vielleicht „grinsen“ oder mit den Augen „rollen“ aber sinnvolle Antworten würden wir nicht bekommen. …

 

Antwort

Bewusstsein zu definieren, ist eine recht schwierige Aufgabe. Umgangssprachlich wird fast jeder Mensch dazu eine andere Assoziation haben. Auch ist es nicht „lokalisierbar“, wie z.B. im Gehirn. Es gibt also eigentlich keinen „Ort“, Bewusstsein ist überall, auch wenn uns das selten „bewusst“ ist. Man könnte es ggf. als ein dynamisches, nicht grobstoffliches Feld bezeichnen, das wir:

·         Durch unsere Denk-, Fühl-, und Handlungsweise ständig neu erschaffen….

Damit ist auch das menschliche Denken nicht – wie man bisher annahm – auf ausschließlich neuronale Vorgänge im Gehirn zu reduzieren, sondern es ist Teil eines

·         dynamischen, ganzheitlichen Lebensprozesses eines jeden Menschen, der auch seine Wertvorstellungen, seine Weltbilder, seine Emotionen und Gefühle beinhaltet.

Zur Verdeutlich des Unterschiedes:

·         Das Gehirn kann mit dem Verstand nur ca. 8-10% des (möglichen) Gesamtpotenzials des Menschen nutzen. Erst unter Einbezug des Bewusstsein werden 100% erreicht.

Diese – inzwischen auch in der Forschung bekannten Werte – zeigen, welche Bedeutung das Bewusstsein hat. Selbst wenn wir nicht mehr denken, wie z.B. im Schlaf, sind wir „bewusst“. …

Wir sind uns – sozusagen - „bewusst“ dass wir leben.

·         Bewusstsein ist auch vorhanden, wenn der aktive Verstand ausgeschaltet ist.

Der Begriff „Bewusstlosigkeit“ ist wohl nicht stimmig. …

Nehmen wir zur Verdeutlichung ein Beispiel:

·         Die sogenannten „Hochbegabten“.

Sie haben ihre Fähigkeiten ganz sicherlich nicht in der Schule gelernt. Dennoch sind sie in der Lage – nachweislich – über diese besonderen Fähigkeiten zu verfügen, deren Beispiele sogar die Wissenschaft vor „Rätsel“ stellt. …

Nun, wenn man nicht mehr weiterweiß, „reduziert“ man es auf die unterschiedlichen „Gene“. Aber auch das scheint nicht zu stimmen, denn solche „Hochbegabten“ kommen auch nicht unbedingt in „besonders begabten“ Elternhäusern vor. …

Die Gen-Forschung – die eigentlich noch ganz am Anfang steht – hilft hier wohl auch nicht weiter, das Phänomen bleibt ungeklärt? Nein, es wird nur „verdrängt“, weil es eben „wissenschaftlich“ (noch) nicht zu klären ist.

Warten wir ab, bis „die“ Wissenschaft es endlich erklären kann oder werden wir mutig – weil uns das nutzen könnte – und schaffen selbst „Aufklärung“?!

Wie wäre es z.B. mit folgendem Erklärungsversuch:

·         Das Bewusstsein solcher Menschen ist – partiell (d.h. bezogen auf diese Sonderfähigkeiten) – wesentlich höher als das der übrigen Menschen.

·         Das Bewusstsein solcher Personen ist – jenseits der „Superfähigkeiten“ – lediglich gleich dem Durchschnitt der übrigen Menschen.

Wir haben im IWMC QuantenInstitut – im Rahmen des „Vital-Level-Testings“ hierzu „Messungen“ gemacht und waren überrascht über die Ergebnisse:

Bei allen 3 Personen (mit partieller Hochbegabung) waren die „Test-Ergebnisse“ genau wie dragestellt:

·         Ihre „Bewusstseins-Kurve“ war lediglich bezogen auf ihre Besodere Begabung deutlich höher. Bei den übrigen „Testbereichen“ war sie eigentlich ganz „normal“ …

Diese Tests zeigen deutlich:

Bewusstsein hat viel damit zu tun:

·         Für was ich mich interessiere – und wie intensiv ich das zu tun bereit bin.

Solche (Vergleichs-) Tests zeigen jedoch, dass „Bewusstsein“ (das auch mit erhöhter Aufmerksamkeit und Interesse einhergeht) eine besondere Rolle bezüglich der Ausführung bzw. Umsetzung von Fähigkeiten spielt. ….

Um vor einem Irrtum zu bewahren:

·         Ein besonders hoher „Bewusstseins-Level“ in einer Gruppe, muss nicht unbedingt auch zum z.B. „Genossenschafts-Erfolg“ führen.

Dies zeigt – im Extrem – der Hinweis auf die partiell „Hochbegabten“. Sie können zwar hervorragend z.B. Malen, Musizieren oder in Mathematik brillieren, aber sie verfügen eben nicht über – situationsbezogen - „geforderte“ Gesamt-Qualifikationen.

Dennoch ist es interessant zu wissen, dass man „Bewusstsein“ nicht nur „messen“ kann, sondern auch die Möglichkeit besteht, „Bewusstsein“ bestimmten (d.h. definierten) Tätigkeits-/Beschäftigungsfeldern zuzuordnen. …

In der Bewusstseinsforschung nutzt man „Schwingungs-Frequenzen“. Wenn wir unterstellen, dass alles – im Universum - eigentlich nur Energie ist, und jede Energie eine besondere „Schwingung“ (Frequenz) hat, dann kann man durchaus sagen:

·         Je höher eine Schwingung/Frequenz ist, umso höher ist auch das Bewusstsein.

Auch das haben unsere Tests bestätigt.

Um es abzukürzen:

·         Angst z.B. hat eine sehr niedrige Schwingung.

·         Freude hat eine recht hohe Schwingung.

Darunter, dazwischen und darüber gibt es eine Unmenge weiterer Kategorien. Teste selbst:

·         Denke - zunächst - intensiv an Angst

·         Denke - danach - intensiv an Freude

Am besten und wirksamsten ist das, wenn man dazu Situationen mit „Bildern“ und/oder Gefühlen „aufruft“.

Wir könnten sogar erkennen, dass Bewusstsein (hohe oder eben niedrige Frequenzen) unabhängig vom Alter „erforschbar“ sind. Auch Lebenserfahrung, Bildung oder sozialer Status beeinflussen den „Bewusstseinslevel“ viel weniger, wie üblicherweise angenommen.

Auch dazu gibt es überzeugende Forschungshinweise:

·         Der Mensch mit den überdurchschnittlich guten Schul- und Studiennoten, muss nicht unbedingt beruflich erfolgreich werden bzw. sein.

·         Der Mensch mit den (angeblich) „problematischen“ Genen (Elternhaus) ist keineswegs zur „Erfolglosigkeit“ vor-programmiert!

Jeder Mensch scheint so etwas wie eine „Grund-Bewusstseins-Energie“ zu haben. Die ist jedoch nicht „in Stein gemeißelt“, sondern veränderbar …

Wir wollen das Thema an dieser Stelle nicht weiter vertiefen, raten jedoch gerade „Coop-Startern“ oder auch „Coop-Optimieren“ dazu, sich intensiver mit dem Thema „Bewusstsein“ zu beschäftigen. …

Um eine optimale „Coop-Gruppe“ quasi „filigran” zusammenzustellen, reicht es wohl nicht aus, nach „Wissen“, „Bildung“, „Interessen“ oder „Sympathie“ die „Gruppe“ zusammenzustellen, sondern den Faktor „Bewusstsein“ ebenfalls zu berücksichtigen. …

Variiert man mit dem „Begriff Bewusstsein“ etwas, kommt man dem Angesprochenen bereits recht nahe:

·         „Bewusst-Sein

·         Sich einer Situation, Handlung, eines Gesprächs, Themas, usw. wirklich „bewusst zu sein“, usw.

Man sieht:

·         Bewusstsein hat viel mit „Aufmerksamkeit“ zu tun und die wiederum mit Interesse.

Fragen wir jemand: „Was sind deine/ihre Interessen“, so heißt das eigentlich auch:

·         Wo befindet sich dein „Bewusstsein“.

Eigentlich klar, wenn jemand gern etwas „verwalten“ möchte, ist er/sie kaum daran interessiert, neue Dinge zu erforschen oder auszuprobieren, er/sie ist dann vielleicht aber ein guter Buchhalter. …

Bei Coop-Startern ist „leider“ festzustellen, dass man oftmals auswählt nach „Freundschaft“, gleichen Interessen, oder „Sympathie“; man kennt sich halt. …

Nichts ist einzuwenden bezüglich solcher „Entscheidungs-Grundlagen“, aber man sollte sich bewusst sein, dass ein „Unternehmen“ über eine Vielzahl von Funktionen verfügen muss, die allesamt nicht unbedingt durch die „Grund-Gruppe“ abzudecken sind, denn die hat vielleicht andere „(Aus-)Wahl-Kritierien“ gehabt, als ggf. jetzt gefordert sein könnten. …

„Bewusst- zu -Sein“ also die eigene „Schwingungs-Frequenz“ zu erhöhen, kann man „trainieren“. …

Hier einige allgemeine Hinweise, die für die „genossenschaftliche Praxis“ zu spezifizieren wären:

·         Positiv denken und sich positive Dinge wünschen.

·         Den freien Willen anderer Menschen (Lebewesen) respektieren.

·         Sich selbst und anderen verzeihen.

·         Dem Dasein mit Humor und Leichtigkeit begegnen und freudvoll zu leben.

·         Verantwortung für sich selbst übernehmen.

·         Selbstakzeptanz, Selbstachtung, Selbstverantwortung, Selbstvertrauen und Selbstliebe entfalten.

·         Sich anderen gegenüber dankbar und anerkennend verhalten.

·         Massenmedien kritisch hinterfragen und (wieder) selbst denken.

·         Sich auf das Wesentliche im Leben konzentrieren und sich von allem Ballast befreien.

·         Achtsam gegenüber sich selbst und der Umwelt werden.

·         Sich gegenseitig darin unterstützen, die persönliche Schwingung zu erhöhen.

·         etc.

Das Wichtigste wohl überhaupt ist, dass Ihr dies Thema als besonders relevant für den Erfolg – nicht irgendwelcher Genossenschaften – sondern von Genossenschaften erkannt habt, die wesentlicher Teil des (notwendigen) „Kooperativen Wandels“ werden/ können/sollten.

Im Umkehr-Schluss könnte man auch durchaus sagen:

·         Wenn Genossenschaften recht „unbewusst“ gegenüber der eigenen Gruppe, dem – auch politischen – Umfeld und der Zukunft der Menschen sind, werden sie eher das alte „System“ (der Konkurrenz) stabilisieren oder zumindest „zeitlich verlängern“.

Jede Gruppe, jede Genossenschaft, hat natürlich die „Freie Wahl“. Aber „unbewusst“ zu sein, wäre keine gute Ausrede für „das ist mir zu stressig“.

Sofern Ihr dies lest, könnt Ihr eigentlich nicht mehr sagen:

„Wenn wir doch nur gewusst hätten, dass „Un-Bewusstsein“ Konsequenzen hat, die wir eigentlich vermeiden wollten! ….

Wir wünschen Euch:

·         Wie auch immer ihr entscheidet, tut es bewusst und werdet euch dessen ebenfalls bewusst. ….

Dazu gehört auch:

·         Wenn ihr Euch dem „Spiel des Bewusstseins“ bewusst seid, kann ein (euch umgebend) niedriges Bewusstsein eigentlich nicht stören, auch die Teilnahme an Seminaren nicht, die relativ wenig „Bewusstsein“ (inhaltlich oder teilnehmerbezogen) „ausstrahlen“.

Der Satz:

·         Ein Problem kann nicht auf der gleichen oder einer niedrigeren, sondern nur einer höheren Frequenz „gelöst“ werden,

sollte Euch zeigen, dass Ihr eigentlich nur darauf achten müsst, „höher zu schwingen“ als euere Umgebung. So könntet ihr sogar in einem Seminar allein (mit hoher Frequenz) sein, umgeben von zahlreichen Menschen mit niedrigen Frequenzen und wenn Ihr stabil (hoch) bleibt, ist Euere (Wirk-Kraft) so ungleich größer, dass es zu einer (insgesamt) positiven Veränderung aller kommt.

Warum?

·         Weil die (höhere) Bewusstseins-Frequenzen - sozusagen „exponentiell“ kraftvoller wirken. …

Wir wünschen Eurem Projekt gutes Gelingen. Und wenn Ihr Rückfragen habt – gern!. …

 

Kläre zunächst – bei allem was Du beabsichtigst – diese Frage:                       Als WER kooperiere ich mit WEM?

Redaktion: AG „CoopSpirit“ im IWMC QuantenInstitut  Kontakt:  info@quanteninstitut.de

Hinweis: Fragen sind - redaktionell ggf. gekürzt - ohne den Inhalt zu verändern.

Unsere Partner in Sachen Kooperation: SmartCoop ForschungsInstitut des Bundesverbandes MMW (Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft e.V.)

 

25.4.21

Duldet die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) latent Verstöße gegen den Kern des Genossenschaftsgesetzes (GenG)? – Die Förderwirtschaft der Mitglieder ist kein „Spielball“ von Interessen!

 

Essenz: 

Kern- und Grundgedanke jeder Genossenschaft, ist die Mitgliederförderung. Fehlt sie – aus welchen Gründen auch immer, kann sie als Unternehmensform nicht gewählt werden, auch nicht als Unternehmensform bestehen bleiben, d.h. solchen Genossenschaften sind aufzulösen!

Seit 2005 – also mehr als 16 Jahren – führt, als zuständige Stelle, die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) die Qualitätsprüfung auch für Genossenschaften durch.

·         Sie hat es in diesen 16 Jahren nicht geschafft, eine Qualitätsprüfung zu entwickeln, die den besonderen Erfordernissen für Genossenschaften entspricht.

Dieses – latent gesetzeswidrige – Handeln wird nicht so fortgesetzt werden, denn inzwischen werden Petitionen vorbereitet, die eigentlich kein Gesetzgeber ignorieren kann:

·         Qualitätsprüfung für Genossenschaften, kann nicht ohne die Prüfungsinhalte „Mitgliederförderung“ durchgeführt werden

Gelinde gesagt ist so etwas einfach nur rechtswidrig, denn nur durch die Mitgliederförderung kann eine Genossenschaft überhaupt bestehen. Der wohl bekannteste Genossenschafts-kommentar (Beuthien) spricht bei der Mitgliederförderung von einer Art

·         „Systemvoraussetzung“ zur Wahl der Rechtsform als Genossenschaft.

Es ist weder rechtlich noch logisch, wenn die WPK dieses Besonderheit von Genossenschaften ignoriert. …

Im Rahmen von Petitionen soll dieser „grobe Unfug“ jetzt gesetzlich korrigiert werden.

Auch eine Verfassungsbeschwerde ist nicht auszuschließen.

Bis zur Klärung sollten alle Handlungen der WPK in Sachen „Qualitätsprüfung für Genossenschaften“ sofort ausgesetzt werden. …

·         Die 3 Spitzenverbänden im Genossenschaftsbereich (DGRV, GdW, MMW) sollten sich zusammenfinden, um einen nicht zu überblickenden „Folgeschaden“ für das Genossenschaftswesen abzuwenden!

Eine oder mehrere Petitionen sollen Grundlage einer Verständigung im Rahmen der Politik ermöglichen. Denn es gibt einen „Sprengsatz“, den es zu vermeiden gilt:

·         Wie ist das – offensichtlich – rechtswidrige Verhalten der WPK zu bewerten, drohen sogar Schadenersatzansprüche, z.B. aus dem Bereich Genossenschaftsbanken, wenn diese ihrerseits durch ihre Mitglieder unter Druck kämen?

Der deutsche Genossenschaftssektor steht vor enormen Herausforderungen, zumal Initiativen im Raum stehen, die man als „EU-Harmonisierungs-Trend“ bezeichnen könnte, wozu auch die Pflichtmitgliedschaft in Verbänden und die Pflichtmitgliedschaft der Verbände in der WPK gehören. 

Alles wäre weniger kritisch zu sehen, aber Deutschland bildet inzwischen im EU-Vergleich die niedrigsten Zuwachsraten von Genossenschaften und verfügt – z.B. gegenüber Frankreich für viel zu wenig – vor allem neue - Genossenschaften. …

Überträgt man – unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Einwohnerzahlen – die „Werte“ von Frankreich auf Deutschland, müssten wir etwa 35.000 (!) Genossenschaften zählen. Tatsächlich gibt es jedoch nur wenig über 8.000 Genossenschaften in Deutschland.

·         Das deutsche Genossenschaftswesen muss attraktiver werden! Dazu gehört auch die uns vorliegende Petition. Aber mit dem Fundament muss begonnen werden:

·         Die Mitgliederförderung ist nicht „verhandelbar“ oder kann „übersehen“ werden, wie das die Wirtschaftsprüfer-Kammer seit 2005 (!) tut:

Denn Genossenschaften ohne Mitgliederförderung sind aufzulösen, statt ihnen eine positive „Qualitätsprüfung“ zu testieren …  

Frage

Ich bin sowohl Aufsichtsrat in einer Genossenschaft, Mitglied einer Genossenschaftsbank und Kommunalpolitiker. Ich verfolge mit meinem genossenschaftlichen Arbeitskreis das Genossenschaftsgeschehen national und international intensiv, weil wir gerade jetzt das Miteinander in der Gesellschaft benötigen. Im Rahmen unserer Diskussionen kamen wir auch auf das Thema „Qualität“ in Genossenschaften. Bisher waren wir der Meinung, dass die Qualität sogar staatlich überwacht sei. Wir wurden jedoch von einem Steuerberater eines Besseren „belehrt“. Für (größere) Genossenschaften gäbe es wohl auch eine Qualitätsüberwachung, aber dabei gehe es nicht um die Mitgliederförderung. Das machte uns sehr erstaunt und unsere „Nachforschungen“ brachten es dann an den Tag: Der wichtigste Bereich, die „Mitgliederförderung“ wird aus jeglicher Qualitätsprüfung gänzlich herausgehalten. Wie kann so etwas angehen. Wir haben gehört, dass dafür die Wirtschaftsprüferkammer zuständig ist. Könnte man sagen, dass das auch für Genossenschaftsbanken gilt? Jetzt wurde uns klar, weshalb fast alle Genossenschaftsbanken total ohne Mitgliederförderung arbeiten können Das hat dazu geführt, dass Milliarden von Euros den Mitgliedern – Jahr für Jahr – quasi legal uns Mitgliedern „gestohlen“ wurden.

Und gleichzeitig sagen diese Banken: Wir sind erfolgreich „qualitätsgeprüft“. Das lassen wir uns nicht länger gefallen. Deshalb organisieren wir zunächst eine Petition an den Bundestag, um Klarheit und ggf. Abhilfe zu bekommen. …

Selbst die Parlamentarier und Parteien, wissen offensichtlich nichts über diesen, wir nennen es bewusst Skandal, denn sonst wäre ein Bundesland (wahrscheinlich Württemberg) nicht auf die Idee gekommen, für alle Genossenschaften – ob klein oder groß – die Qualitätsprüfung vorzuschreiben. Auch mein Landtagsabgeordneter wollte diese Situation nicht glauben. Sie wurde wohl von der Prüferkammer bestätigt. Er hat uns geraten, über eine Petition nachzudenken.

Haben Sie dazu weitergehende Informationen und was wäre zu tun? Wir danken Ihnen für Ihre Bemühungen. Sollten Ihre Bemühungen kostenpflichtig sein, würden wir für Ihre Hilfe gern bezahlen. Uns ist es verdammt ernst ….

Notfalls werden wir auch einen Rechtsanwalt einschalten. Kennen Sie jemand, der sich im Genossenschaftsrecht auskennt?

Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen. …  

 

Antwort

Wir übernehmen gern die Beantwortung Ihrer Fragen, weil es hier um speziellere Hintergründe geht, die nicht unbedingt für alle Genossenschaftler gleichermaßen von Interesse sind. …

Wir nehmen vorweg:

·         Mit Ihrer Frage, vor allem mit der Idee, eine Petition zu verfassen, haben Sie – wie man zu sagen pflegt – ein ordentlich großes „Fass“ aufgemacht. …

Dies Thema betrifft jedoch nicht nur Genossenschafts-Banken, es betrifft das gesamte Genossenschaftswesen!

Lassen Sie es uns zunächst so formulieren:

·         Wer von „Qualität“ spricht, meint offensichtlich etwas besonders Bedeutsames, sozusagen etwas oder sogar das Essenzielle(s).

Dieses Besondere ist bei der Rechtsform Genossenschaft zweifelsfrei die Mitgliederförderung. Man könnte auch umgekehrt so formulieren:

·         Nur weil und wenn es eine Mitgliederförderung gibt, kann überhaupt eine Genossenschaft entstehen und bestehen!.

Das GenG geht sogar davon aus, dass eine Genossenschaft aufgelöst werden muss bzw. kann, wenn keine Mitgliederförderung besteht. …

Euer Interesse ist z.B. zu erfahren:

A.  Wer „überwacht“ die Mitgliederförderung?

B.   Welche Aufgaben hat in diesem Zusammenhang der Aufsichtsrat einer Genossenschaft?

C.   Welche Rolle spielt die Prüfung der Mitgliederförderung im Rahmen der genossenschaftlichen Pflichtprüfung?

D.  Was bedeutet die Qualitätsprüfung der Prüfungsverbände durch die Wirtschaftsprüferkammer (WPK) und welche Rolle spielt dabei – die entscheidende „Figur“ für Genossenschaften, die Mitgliederförderung?

E.   Gelten diese Maßstäbe gleichermaßen für alle Formen von Genossenschaften, somit auch Genossenschaftsbanken, wie z.B. Raiffeisen- u. Volksbanken oder gibt es Ausnahmen?

F.   Können sich Genossenschaftsmitglieder oder andere Institutionen darauf verlassen, dass die Qualitätsprüfung der Wirtschaftsprüferkammer auch Aussagen zur Mitgliederförderung trifft?

G.  Macht die Bundesratsinitiative des Landes Baden Württemberg Sinn, demnächst alle Genossenschaften (auch kleine) in die Qualitätsprüfung der Wirtschaftsprüferkammer bei Prüfungsverbänden einzubeziehen?

Wir wollen kurz auf die einzelnen Punkte eingehen:

A.   Im Rahmen der gesetzlichen Pflichtprüfungen muss sich auch der Prüfungsverband um die Mitgliederförderung kümmern, d.h. Aussagen dazu treffen bzw. Hinweise geben, was und wie verbessert werden könnte, um die Mitgliederförderung zu optimieren. Das muss bei jeder Form und Größe einer Genossenschaft geschehen, also auch bei einer Bankgenossenschaft, einer Sozial- oder Kulturgenossenschaft.

B.   Wenn die Mitgliederförderung der „Kern“ einer jeden Genossenschaft ist, muss dies auch im Zentrum der Aufgaben jedes Aufsichtsrates stehen. Der Geschäftsbericht des Aufsichtsrates und die Protokolle der Sitzungen sind deshalb wichtige Beurteilungsmaßstabe und Anhaltpunkte für den Prüfungsverband. Sogar Haftungsfragen könnten für den Aufsichtsrat damit verbunden sein.

C.   Hierzu haben wir bereits in Punkt B. etwas gesagt. Auch im Rahmen der Berichterstattung (Prüfungsbericht muss genau auf dieses Thema der zentrale Augenmerk gelegt werden. Jede Unternehmensentwicklung einer Genossenschaft ist nicht „neutral“, sie muss stets geleitet werden von dem Ziel „optimaler Mitgliederförderung“. Das muss sich z.B. in der „kurz- und mittelfristigen Ertragsvorschau“, wie auch in anderen Bereichen gesicherter Unternehmensplanung widerspiegeln. Sogar die „Führungs- bzw. Managementkonzeption“ oder andere Systeme, wie z.B.  Qualifizierung, „Unternehmensleitbild“, usw. sind mit dem Thema Mitgliederförderung sozusagen „verschränkt“.

D.  Die Qualitätsprüfung für Wirtschaftsprüfer gibt es seit 2004, also inzwischen seit 17 Jahren. Für Genossenschaften gilt sie 16 Jahre, seit 2005. Und jetzt kommt die „Überraschung“, über die man sich eigentlich nur wundern kann:

·         Speziell für Genossenschaften gibt es dazu bis heute keinerlei(!) Material der WPK oder des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer). Oder anders ausgedrückt:

·         Die Qualitätsprüfung für Genossenschaften ist quasi identisch mit der Qualitätsprüfung für Wirtschaftsprüfer-Kanzleien!

·         Im Umkehr-Schluss: Da Wirtschaftsprüfer – logischerweise – keine „Förderwirtschaft“ haben (außer der für sich selbst), wird auch die Mitgliederförderung (Förderwirtschaft) überhaupt nicht geprüft!

E.   Die (allgemeinen) „Qualitäts-Prüfungs-Kriterien“ der WPK gelten für alle Genossenschaftsformen, also auch für Banken. Auch hier ist die Schlussfolgerung richtig:

·         Ob Genossenschaftsbanken ihre Mitglieder fördern oder nicht, spielt keine Rolle, sie sind trotz „qualitätsgeprüft“.

F.   Die Öffentlichkeit und die Mitglieder können sich bei einer gültigen Qualitätsprüfung eben nicht darauf verlassen, dass die „Mitgliederförderung“ einbezogen ist, also die entscheidende Grundlage, ob es sich überhaupt um eine Genossenschaft handelt, bleibt unberücksichtigt. Was ist das eigentlich für eine „Qualitätsprüfung“, wenn jemand diese besteht und dennoch egentlich wegen fehlender Mitgliederförderung – von Staatswegen – eigentlich aufzulösen wäre?

G.  Aber die „Parodie“ wird noch intensiver: Mit Bundesratsinitiative des Landes Baden-Württemberg liegt dem Bundestag ein Ansinnen auf Gesetzgebungsbeschluss vor, diese (alte) Art von Qualitätsprüfung sogar auf alle – also auch auf kleinste Genossenschaften – anzuwenden.

Im Klartext besagt doch diese Initiative:

·         Es spielt eigentlich keine Rolle für die Rechtsform Genossenschaft, ob eine Mitgliederförderung besteht oder nicht, wichtig ist allein, dass den Kriterien der WPK gefolgt wurde.

Daraus folgt:

·         Selbst eine Genossenschaft, die eigentlich aufzulösen wäre, wird von der WPK als „ist okay“ eingestuft. Man ist einfach fassungslos über solche „Ahnungslosigkeit“. …

H.  Auch ein Gesetzgeber, der solche Zusammenhänge nicht erkennt, ist nicht gerade „vertrauenserweckend“.

·         Die Frage sei erlaubt: Sind es doch nicht mehr als „Worthülsen“, wenn Parteien und Politiker von der Förderung des Genossenschaftswesen in Deutschland sprechen? In anderen EU-Staaten scheint das besser zu funktionieren. …

 

Wir wollen hier auf etwas anderes – für euere Sicht wichtigeres – zu sprechen kommen. Ihr habt es bereits angedeutet:

 

·         JA, eine Petition würde Sinn machen, zumal wenn man sie parallel mit Initiativen an alle Parteien im Bundestag verbindet. Eine Petition kann sowohl von jeder natürlichen Person oder auch von juristischen Personen gestellt werden. Dabei sollte man beide Formen nutzen. Und natürlich auch die sog, „ePetition“. Diese hat auch den Vorteil, dass sich ständig weitere (natürliche und juristische) Personen der Petition nachträglich anschließen können und man nachvollziehen kann, wieviel Zustimmung man erzeugen konnte. …

 Die Frage ist nun, wer sollte angesprochen werden, um „mitzumachen“, weil er/sie daran ein Interesse hat, ein/sein Problem zu lösen?!

 Dazu wäre zunächst einmal zu formulieren, in welche Richtung, mit welchem Ziel „petitiert“ werden sollte.

Zunächst geht es darum, entweder – wegen fehlender Qualifikation – die WPK gänzlich von der Qualitätsprüfung für Genossenschaften auszuschließen oder diese zumindest zu verpflichten, künftig IDW-(Prüfungs-)Kriterien zu formulieren, die speziell Genossenschaften und dort vorrangig die Mitgliederförderung betreffen. Dazu müssten dann auch geeignete „Qualitätsprüfer“ ausgebildet werden.

Solange dies nicht geschieht, sollten die Genossenschaften nur noch mit Qualitätsprüfung „werben“ können, wenn sie den „erhellenden“ Zusatz (außer Mitgliederförderung) hinzufügen.

 ·         Das Land Baden- Württemberg sollte aufgefordert werden, den Antrag auf „Einbeziehung aller Genossenschaften, unabhängig von der Größenordnung“ zurückzunehmen und ggf. überarbeitet neu zu stellen. Alternativ sollten alle Bundestagsfraktionen aufgefordert werden, dem Antrag von Baden-Württemberg – in der vorliegenden Form – nicht zuzustimmen.

 Dies ist alles zukunftsorientiert. Mindestens genauso wichtig ist:

·         Was mit dem geschieht, was bereits (falsch) geschehen ist?

Auch hierzu wollen wir zunächst einige Fragen formulieren:

·         Wäre es nicht angemessen, ab sofort alle laufenden Qualitätsprüfungsverfahren von Genossenschaftsverbänden auszusetzen?

·         Was geschieht  mit dem, was bereits (rechtswidrig) geschehen ist?

 Letzteres betrifft wohl vor allem die Qualitätsprüfungen von Raiffeisen- und Volksbanken. Dabei wäre folgende Frage zu prüfen:

 ·         Wurden auch Verschmelzungsprüfungen in die Qualitätssicherungs-Prüfung der WPK einbezogen?

·         Wurde bei solchen Prüfungen die Mitgliederförderung berücksichtigt? Wenn nein, wäre wohl das Bestehen der Qualitätsprüfung – sogar – ggf. nachträglich aufzuheben.

 Und weiter zugespitzt:

 ·         Wenn eine Bank keine Mitgliederförderung – aus welchen Gründen auch immer – durchgeführt hätte, wären dann nicht z.B. alle Qualitätsprüfungen fehlerhaft, mit der Folge, dass die Bank wegen fehlender Qualitätsprüfung hätte – vor der Verschmelzung - aufgelöst werden müssen?

·         Sind die erteilten „Positiven Qualitätsprüfungsnachweise“ – vor allem für Banken - nicht schon deshalb falsch, weil dort der gesetzlichen Pflicht nach Mitgliederförderung nicht entsprochen wurde. Damit wären eigentlich auch die bereits erstellten „Positiven Qualitätsprüfungsnachweise“ schon deshalb falsch, weil die gesetzliche Mitgliederförderung nicht in die geprüften Bilanzen eingegangen sind.(Bilanzfälschung?)

 Fragen über Fragen, die auf gravierende rechtliche Probleme und sogar Schadenersatzforderungen hinlaufen könnten, die den gesamten Genossenschafts-Bankenbereich vor ungeahnte Probleme stellen könnte. …

 Der zuständige Vertreter für den Bereich Genossenschaften in der Qualitätsprüfungungskommission, sollte mit sofortiger Wirkung seines Amtes entbunden werden, denn er hätte die WPK auf diese Situation hinweisen müssen. Die Frage ist interessant, wer (oder welche Organisation) ihn für diese Funktion vorgeschlagen hat …

 ·         Auf die WPK könnten schwer Zeiten zukommen, Zeiten in denen auch das Staatshaftungsrecht ein Thema würde!

 Im Interesse des gesamten Deutschen Genossenschaftswesens würde wir eindringlich dafür werben wollen, zunächst mittels „Petition“ die Zukunft neu zu gestalten, z.B. die WPK mit sofortiger Wirkung aus der Qualitätsprüfung für Genossenschaften entweder herauszunehmen oder sie zumindest zeitnah vor die Pflicht zu stellen, die Qualitätsprüfung für Genossenschaften zunächst auszusetzen, bis der Vorgang politisch geklärt ist.

 Dann sollte man beginnen mit den Spitzenverbänden für Genossenschaften unter Einbeziehung der Interessenvertretung von Genossenschaftsmitgliedern – gemeinsam und einvernehmlich – nach Lösungen zu suchen.

Allen Betroffenen und Interessenvertretern kann nicht daran gelegen sein, das Deutsche Genossenschaftswesen – im Vergleich zu anderen EU-Staaten – noch weiter ins Abseits geraten zu lassen.

 Auch wenn man – sozusagen durchaus von einer Art „Skandal“ - sprechen könnte, ist keinem daran gelegen, über Jahre hinaus und durch viele Gerichtsverfahren gestört, gerade jetzt die Zukunftsfähigkeit des Genossenschaftswesens zu schwächen. …

 Was wir jetzt vielleicht (zunächst) benötigen, ist das was man allgemein als „Schlichter“ versteht. Vielleicht sollte man zunächst eine anerkannte Autorität, ggf. einen Genossenschafts-Kommentar-Schreiber, wie z.B. Prof. Beuthien bitten, eine gutachterliche Stellungnahme – sozusagen eine Verständigungsgrundlage für Alle zu schaffen.

Wer könnte dafür Auftraggeber sein und wer könnte die Kosten übernehmen?

·         Auftraggeber wären gemeinsam WPK, DGRV, GdW und MMW als Genossenschaftliche Spitzenverbände und igenos als Vertreter der Mitglieder in Genossenschaften

·         Zur Kostenübernahme könnte man vermutlich ein Konsortium der wichtigsten Haftpflicht- bzw. Vermögensschadenversicherer ansprechen. …

 Jetzt ist die Zeit zum Handel, insbesondere zum vorurteilsfreien „Ver-Handeln“. Ggf. könnte man auch die Petition dazu nutzen, alle Interessenbeteiligten zum einsichtsvollen Handeln zu befähigen.

 Würde via Petition erst ein entsprechendes Gesetzgebungsverfahren in Gang kommen, in dem z.B. im Genossenschaftsgesetz festgeschrieben würde, dass die Qualitätssicherung für Genossenschaften künftig auch den Bereich „Mitgliederförderung“ umfassen muss, könnte es für notwendige (vergangenheitsbezogene Gespräche und Lösungen) zu spät sein, weil erste „Schadenersatzklagen“ im Raum stünden.

 Außerdem könnten weitere Petitionen im Raum stehen, eine die eine Harmonisierung des EU-Genossenschaftsrechts zum Gegenstand hat und eine Petition, die die Klärung der Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband zum Gegenstand haben würde. …

 Auf die kommenden Bundestagswahlen könnte eine Petition ebenfalls positive Auswirkungen haben:

·         Die Parteien würden endlich bekennen, wirklich das Genossenschaftswesen zu befördern und dafür sichtbare Aussagen festlegen, z.B. die Schaffung eines Ministeriums für Kooperation, Vereine und Genossenschaften

·         Die Genossenschaften sind derzeit eine wichtige Rechtsform, um den zunehmenden Trend in Richtung mehr „Kooperations-Gesellschaft“ integrieren zu können.

·         Als „Prüfstein“ der Ernsthaftigkeit zu mehr Kooperation könnte auch dienen, die Staatsziel-Bestimmung (Art 20 GG) zu ergänzen.

Sie würde zukünftig lauten:

·         Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer, kooperativer und sozialer Bundesstaat“.

Das wäre für alle Parteien ein einfacher „Prüfstein“, für jeden leicht einsehbar und von der Mehrheit der Bürger gewünscht, denn in zahlreichen Umfragen wünschen konstant mehr als 2/3 unserer Bürger eine:

·         „Gesellschaft mit mehr Miteinander“!

 Wir würden den 3 Spitzenverbänden für Genossenschaften empfehlen, umgehend – über alles ggf. Trennende hinweg, zeitnah  in „Clearing-Gespräche“ einzutreten. Die Genossenschaftsinstitute, denen der DGRV und der GdW näherstehen, sollten sich auch umgehend zu vorstehender Situation äußern. Über alle vielleicht unterschiedlichen Einschätzungen hinweg, sollte eine „Allianz der Verbände“ entstehen können, die alle eint in der Einsicht:

·         Genossenschaften – mehr Genossenschaften, werden in Deutschland gerade jetzt und zukunftsbezogen, dringend benötigt!

Kooperation – Ist die geniale Erfindung

des nachhaltigen Vorteils für Alle!

Redaktion: FG GenoFAQ im MMW (Bundesverband der Cooperations- und Genossenschaftswirtschaft)

 i.V. mit Experten aus Theorie und Praxis des Kooperations-u. Genossenschaftswesens.

 Kontakt: gks@menschen-machen-wirtschaft.de