SmartCoop-SCFI

Wir "experimentieren" mit vielen neuen "Werkzeugen", was natürlich auch "Anleihen" aus der QuantenPhysik einschließt. Hier kooperieren wir mit dem IWMC (Internationale Wissenschafts-Cooperation für angewandte Quantenphysik). Zur Förderung der erfolgreichen Umsetzung neuer "Coop-Initiativen", veröffentlichen wir auf diesem Blog - praxisbezogen - die CoopGo-Dialoge. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig angepasst werden. Danke für euere/ihre Hilfe zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Kooperations-Gesellschaft. (Die jeweils verantwortlichen Fachgruppen für die CoopGo-Dialoge befinden sich unter jedem Dialog-Beitrag!) (Koordination / Redaktion der Arbeit des SCFI - Gerd K. Schaumann)

11.10.21

Der intelligente Mehrwert - der Kooperationen und Genossenschaften unschlagbar erfolgreich macht! – Teil 6 -

 


 

Frage (Essenz)

Zur Frage: Siehe Teil 1

Antwort (Essenz)

Wir haben in Teil 1 darauf verwiesen, welche Grundlagen das QuantenManagement hat.

In Teil 2 wurde der Unterschied zwischen einem wirklichen „Coop-Startup“ und einen derzeit (meist noch) üblichen „Geno-Startup“ dargestellt und es wurden Bezüge zu neuen „Theorien“ wie z.B. (Entrepreneurship) und WeQ dargelegt. 

Im Teil 3 wurde darauf eingegangen, wie sich mittels QuantenManagement die „Erfolgspotenziale“ eines Kooperations-Unternehmens verifizieren und begründen lassen. Wir wollten vor allem zeigen, wie und warum die Erfolgs-Potentiale eines Coop-Startups auch im konkreten Unternehmens-Alltag nachvollziehbar sind und sich – aufgrund der besonderen Kooperations-Eigenschaften - quasi  „systembedingt“ – im Gegensatz zu einem „Konkurrenz-Unternehmen, überlegen entwickeln (können). …. 

Dazu haben wir zunächst Wissen und Erfahrung aus dem Bereich Neurowissenschaften integriert. Wir haben dabei erkannt, welch enorme Bedeutung unsere Gedanken haben. Aber auch, wie wenig diese Erkenntnis im Unternehmens-Alltag berücksichtigt wird.

Man könnte durchaus sagen:

·       Wir verschenken durch „Unkenntnis“ wichtige „Coop-Vorteile“!

Oder anders gesagt:

Wenn es gelingt, diese (Coop-)Vorteile in Unternehmen zu integrieren entstehen die eigentlichen Effekte:

·       Die „WIR-KRAFT-VORTEILE“.

Im Teil 4 haben wir mittels  „quantenphysikalischer“ Elemente die Einsichten vertieft und den Unterschied zwischen einer:

·       Zukunftsfähigen Kooperations-Gesellschaft und einer sich immer mehr „überlebten Konkurrenz-Gesellschaft“

herausgearbeitet. …

Und hinzu kam die Frage nach den jeweils grundlegend verschiedenen „Denk- und Handlungs-Mustern“, zwischen einem „Konkurrenz-Unternehmen“ und einem „Kooperations-Unternehmen“.

Die Konkurrenz-Gesellschaft denkt und handelt – vereinfacht ausgedrückt - etwa so:

·       Mehr – Höher – Schneller – Weiter  

Und dies alles ohne „Bremse“ und möglichst „exponentiell“ und vor allem ohne Folgen-Beurteilung für das Ganze (Gesellschaft, Umwelt, etc.)

Man kann durchaus sagen:

·       Ein System, das nicht vom Menschen ausgehend denkt und handelt,  auch keine Rückbindung auf Werte hat, geriert sich eher „unverantwortlich“, ist also nicht  wirklich zukunftsfähig!

Im Teil 5 haben wir – praxisbezogen - die zuvor gewonnen – grundlegenderen – Einsichten, anhand von 2 Betriebssituationen konkretisiert.

Dazu wählten wir:

A.  Die Gründung einer Genossenschaft

B.  Die Sanierung eine Genossenschaft.

Um die Unterschiede zwischen „Konkurrenz – Denken“ und  „Kooperations-Denken“ besser aufzuzeigen zu können, wählten wir absichtsvoll keine unterschiedlichen Rechtsformen, sondern die gleichen Rechtsformen:

·       Die Rechtsform  einer Genossenschaft.

Wir haben gezeigt, welche Qualifikationen es seitens einer Genossenschaft bedarf, um den „Hybrid-Status“ (Konkurrenz-Geno versus Kooperations-Geno) zu überwinden. …

In der Tat, es gibt nicht „DIE“ Genossenschaft, es gibt mehrere Variationen von Genossenschaften. Diese Feststellung bezieht sich keineswegs (nur) auf das „Leistungsangebot“, sondern vor allem auf die (offen) nachvollziehbare  Intention zum „inneren“ und „äußeren“ Umfeld. …

 

Im Teil 6 wollen wir nunmehr diese Grundlagen zu wesentlichen Erkenntnissen zusammenfließen lassen und den „Beweis“ antreten, dass:

·       Derzeit nur Genossenschaften befähigt erscheinen, einen Kooperativen Wandel und damit den Weg von einer Konkurrenz-Gesellschaft zu einer Kooperations-Gesellschaft zeitnah herbeizuführen….

Das wollen wir nunmehr näher begründen.

Das Ziel einer jeden Genossenschaft sollte es sein, eine Gesellschaft im Blick zu haben, die z.B.:

·       Ein sensibles, verantwortungsvolles und zukunftsfähiges Menschen-Bild vor Augen hat.

·       Nachhaltig und transparent, Verantwortung nach innen und außen, für jeden MitUnternehmer nachvollziehbar, wirklich lebt.

·       Kooperation statt Konkurrenz für alle – nach innen und außen -nachvollziehbar und überprüfbar macht, sozusagen ganzheitlich permanent „verkörpert“.

·       Die Grundlagen und Grundkenntnisse der z.B. Modernen Quantenphysik kennt und nutzt und dadurch einsichtig anerkennt, dass „alles mit allem“ – auf der Ebene der Quanten (kleinsten Teilchen) verbunden (verschränkt) ist und dies immer bleibt. Es gibt also eigentlich immer ein WIR, wir müssen es nur erkennen wollen. …

·       Neueste Erkenntnisse der Neurowissenschaften berücksichtigt und deshalb weiß, dass nur durch ein gutes Gesamtklima aller Menschen, die eigentlich wichtigste Gestalt-Basis, die „Gedanken-Kraft“ der Menschen zu den definierten Erfolgen führen kann. …

Man könnte es auch so ausdrücken:

·       Es erfolgt ein Paradigmenwechsel von einer strukturellen, d.h. formalen Sichtweise zu einer „lebendigen“ Betrachtungsweise: Der Mensch steht – nach innen und außen – im Blickpunkt von Planung und Ausführung.

Da das derzeitige Rechtsystem auf die vorrangige Sichtweise einer Konkurrenz-Gesellschaft orientiert ist, ist wenig (nutzvolles) von den derzeit bestehenden rechtlichen (staatlichen) Normierungen zu erwarten. …

Diese sind eindeutig – durchaus bereits seit Anbeginn der formalisierten deutschen „Genossenschafts-Geschichte“ zum Ende des 19.Jahrhunderts – staatsbezogen und nicht selbstorganisierend gemeint. Den Höhepunkt erreichte diese „Politikabhängigkeit“ 1934. Darauf baute auch - dem Prinzip nach – das Deutsche Genossenschaftswesen – bis heute auf. …

Wir wollen uns hier nicht in Einzelheiten verlieren, jedoch deutlich anmerken, dass das quasi „doppelte staatliche Kontrollsystem“ bis heute besteht. ….

Vergleichszahlen von Deutschland zu anderen europäischen Ländern, wie Frankreich, Spanien, Italien, etc. zeigen, dass sich dieses „Kontroll-System – aus Sicht des Genossenschaftswesens – nicht nur nicht bewährt hat, sondern eher „kontraproduktiv“ ist. …

Aus derzeitiger Sicht, sollte angestrebt werden:

·       Mittelfristig eine Stärkung der Selbstorganisation des gesamten Genossenschaftssektors, angelehnt zumindest an der „Freiheit“, die das Staatswesen allen anderen Rechtsformen bereits jetzt  einräumt.

·       Längerfristig muss eine EU-Harmonisierung erfolgen, da es keine nachvollziehbaren Gründe für einen „deutsch-österreichischen“ Sonderweg gibt. Im Gegenteil: Vergleichen wir Frankreich mit Deutschland, müssten wir in Deutschland ca. 35.000 Genossenschaften haben; tatsächlich bleiben wir recht deutlich unter 8.000 Genossenschaften (!). Was ist in Deutschland anders als in Frankreich? Diese Frage hat bisher – eigenartigerweise – keine Partei oder ein Genossenschafts-Verband  wirklich gestellt. Man bilde sich dazu seine Meinung selbst …

Wir haben es nicht übersehen, das zu benennen, was „kurzfristig“ zu tun wäre:

·       Eine Stärkung und konsequente Demokratisierung im Selbstverständnis der Genossenschaft- und/oder Prüfungs-verbände.

Sozusagen „Partner“ der Genossenschaften sollten die Verbände sein. Sie sollten weiters – als souveräne Interessenvertreter – die Interessen der Genossenschaften vertreten. Wer die bisherige „Politik“ intensiver nachvollzieht, sieht unschwer:

A.   Von einer konsequenten „Parteinahme“ zugunsten des Genossenschaftswesens und der Mitglieder wenig zu erkennen.

B.  Die derzeitige „Dienstleistungsstruktur“ solcher Verbände macht deutlich, worum es – aus ihrer Sicht – vorrangig zu gehen habe: Prüfen oder deutlicher gesagt: „Überprüfen“.

Man könnte geneigt sein zu sagen:

·       Diese Verbände erzeugen zwar „Mehrwert“, aber nicht im Sinn und für die Mitgliedschaft, sondern für das „System“ Aufsicht des Staates. …

Es ist erstaunlich, dass man keine wirklich innovative Verbände findet. Aber auch das hat „System“, denn „wichtig“ im Sinne des quasi staatlich gelenkten Genossenschaftssystems ist die „Verleihung und der Erhalt des Prüfungsrechtes“. Wer sich näher mit diesen „Verleihungsregeln“ befasst, wird unschwer erkennen, dass nicht Qualifikationen mit „Mehrwert-Optionen“ von besonderer Bedeutung sind, sondern Befähigungen in Fragen von „Prüfen und Überprüfen“, d.h. – vereinfacht gesagt - der „Wirtschaftsprüfer-Aspekt“ steht im Mittelpunkt. …

Für unsere Argumentation muss dies keine bedeutsame Rolle spielen, soll aber zeigen, worum es bei den „Prüfungsverbänden“ (derzeit) vor allem geht.

Aus unserer Sicht kann man das – verkürzt – zusammenfassen:

·       Das, was Genossenschaften eigentlich befähigt, erfolgreich zu sein, sozusagen sich z.B. zu einer wirklichen „Kooperation“ zu entwickeln, ist eher unbedeutend;, „wichtig“ ist (vorrangig) , „staatliche Auflagen“ „gut erfüllt“ nachzuweisen.

Das ist kurz zusammengefasst, der „realhistorische Markt“ der Verbände im Genossenschaftswesen. …

Natürlich wollen wir nicht verhehlen, dass es auch steuerliche und rechtliche Angebote gibt, aber auch diese sind eher Teil der gewünschten „staatlichen Korrektness“ und nicht Teil einer innovativen Entfaltung des Genossenschaftssektors. …

Wir haben in den vorrangegangenen Teilen deutlich gemacht, welches die eigentlichen „Mehrwert-Erzeuger“ sind, die Genossenschaften:

·       Einerseits für Menschen mit kooperativen Grundüberzeugungen und

·       zugleich für Menschen mit dem Willen zu mehr Zukunftsfähigkeit des „Systems“ Wirtschaft

wichtig und attraktiv macht.

Dazu bieten sich zwei Wege an:

A.   Endlich auf die Realisierung des das seit 2013 (!) – als Entwurf – vorhandene Gesetz für die „Kooperations-Gesellschaft (KoopG)“ zu drängen.

B.  Die Verbände aus ihrer (vorauseilenden) staatlichen „Anpassungshaltung“ zu „befreien“ und sie endlich zu „wertvollen, d.h. „mehrwertstiftenden All-Dienstleister“ für Genossenschaften zu entwickeln!

Um A. zu beschleunigen, bedarf es auch der Unterstützung seitens der (tradierten)Verbände. Diese werden sich jedoch nur verändern, sofern sich eine (veränderungswillige) Mitgliedschaft entsprechend „zu Wort meldet“. Dies gilt vor allem für „innovative“ und „neuzeitliche“ Genossenschaftskonzepte. Hier ist „Digitalisierung“ ein wichtiger „Turbo“.

Um B. zu verändern, müssen neue Dienstleistungsangebote entwickelt und die „Mitwirkungsfähigkeit- und Bereitschaft“ der Mitglieder (Betriebe) erheblich erweitert und erleichtert werden. Der Bereich „Prüfung“ muss bereit sein, sich als „Mehrwert-Dienstleister“ zu verstehen. Das geht jedoch nur, wenn die derzeitige „Dominanz“ „Prüfung“ nicht „rückwärtsgewandt“, sondern „vorausschauend“  durchgeführt wird. Wenn „Prüfer“ sich als „Erfolgs-Beratungs-Prüfer“ definieren, ist das bereits ein Schritt in die richtige Richtung. Eigentlich spricht nichts dagegen, entweder „Prüfer mit Beratungskompetenzen“ zu beschäftigen oder den Bereich „Prüfen“ eng mit dem Bereich „Beraten“ zu verbinden. Außerdem muss,  wie wir bei den Situationen „Gründung“ und Sanierung“ deutlich gezeigt haben, die „Energie hinter den Zahlen“ (die MitUnternehmer-Power) nicht nur erkannt werden, sondern auch Hinweise und Angebote erfolgen, wie diese systematisch – orientiert an der jeweilen Betriebssituation – optimiert werden kann. Wir würden das als zukunftsfähige:

·       „Mehrwert-Erfolgs-Betreuung“ (MEB)

bezeichnen. Die Begriffe „Beratung und Prüfung“ verschmelzen sozusagen in dem neutralen Begriff „Betreuung“.

Erst wenn eine solche Neuausrichtung erfolgt, werden sich auch die Verbände nicht mehr gegen eine „EU-Harmonisierung“ sperren, d.h. die Aufhebung der „Zwangsmitgliedschaft“ .

Erst dann entfaltet sich auch die Bereitschaft von Genossenschaften, sozusagen „freiwillig“ Mitglied in einem (spezialisierten) Verband zu sein, weil „Selbst-Organisation“ effektiver und preiswerter ist,  als nur „Kunde“ bei (etwa) fünf Einzelanbietern zu sein, deren Nutzung als notwendig für eine optimale – weil bedarfsgerechte - Betriebsbetreuung für (MitUnternehmer-) Genossenschaften erkannt wird. Dazu gehören z.B. Unternehmensberater, Rechtsanwälte, Steuerberater, (genossen-schaftliche) Wirtschafts-Prüfer und spezialisierte MitUnternehmer-Management-Berater, ergänzt durch entsprechende Coaching-Angebote. …

Das mag zunächst als eine kaum realisierbare „Wunschliste“ aussehen, ist aber notwendig, weil der Übergang von einer „Konkurrenz-Wirtschaft“ zu einer „Kooperations-Wirtschaft“ sich im Selbstverständnis dieser Verbände verankern muss!

Die Verbände sind jetzt gefordert, ihr Selbstverständnis zu überprüfen, was zugleich mit ihrer eigenen Zukunft verbunden ist. Folgende Frage steht sicherlich demnächst zur Entscheidung in unserem Land an:

·       Wie lange kann sich Deutschland einen Sonderweg in Sachen Genossenschaften „erhalten“ und wie wäre dieser Sonderweg zu begründen?

Würde man wirklich neutrale Forschungseinrichtungen (nicht die „verbandssubventionierten“ Genossenschaftsinstitute) beauftragen, geeignete „Vergleichsuntersuchungen“ zu machen, würde sich schnell herausstellen:

·       Der deutsche „Sonderweg“ ist nicht zu rechtfertigen, weil einfach nicht erfolgsbezogen. Das deutsche Genossenschaftswesen ist – bezogen auf den Zuwachs an Genossenschaften – inzwischen „drittklassig“ geworden!

Verbände, die rechtzeitig diese Entwicklung vorwegnehmen, entwickeln sich zeitnah in Richtung:

·       „Spezialist für Mehrwert-Erfolgs-Betreuung“.

Wer bereit ist, diesen Weg – vorausschauend und zeitnah - einzuschlagen, muss keine „Angst“ haben vor (notwendigen) Veränderungen. Für solche Verbände ergäbe die Aufhebung der „Zwangsmitgliedschaft“:

·       Keinen „Mitgliederverlust“, sondern sogar einen enormen „Mitglieder-Zuwachs“!

Fassen wir vorläufig zusammen:

·       Genossenschaften haben alle Potenziale, um jedem „Konkurrenz-Unternehmen“ überlegen zu sein.

·       Genossenschaften sind wichtige Impulsgeber für einen zeitnahen Weg von einer Konkurrenz-Gesellschaft in eine Kooperations-Gesellschaft.

·       Genossenschaften – als MitUnternehmer-Betriebe gestaltet – können und müssen Vorbild und Impulsgeber sein, um den Umbau des gesamten Wirtschafts-Systems in Richtung Zukunftsfähigkeit zu forcieren.

·       Genossenschaften können und müssen zeigen, wie in einer Kooperations-Gesellschaft Wirtschaft und Gesellschaft funktionieren (können).

·       Genossenschaften können und müssen zeigen, dass es möglich ist, Selbstorganisation und Selbstgestaltung – jenseits überholter „Staats-regulation“ – erfolgreich zu praktizieren.

Es sollte uns nachdenklich machen, dass – so wissenschaftliche Untersuchungen - derzeit von den (verfügbaren) ca. 15.000 Gedanken jedes Mitarbeiters während der Arbeitszeit (8 Std.):

·       Nur etwa 12-13% (!) wirklich zum „Nutzen“ eines Betriebs wirksam werden! (in „Krisenzeiten“ sinkt dieser Anteil sogar oftmals unter 10% (!)

Die mag ein Beispiel dafür sein, warum wir – selbstbewusst - behaupten können, dass:

·       MitUnternehmer-Genossenschaften jeder anderen Organisations- und Rechtsform überlegen sind!

Wann werden die Verbände das erkennen und sich darauf ausrichten?

Die Antwort ist einfach:

·       Dann, wenn die MitUnternehmer und die gewählten Manager in diesen Unternehmen beginnen „aufzuwachen“!

Kooperation – Ist die geniale Erfindung des nachhaltigen und ganz-heitlichen Vorteils für Alle!

Redaktion: FG QuantenManagement im SmartCoop ForschungsInstitut (SCFI) „ThinkTank“ des MMW (Bundesverband der Cooperations- und Genossenschaftswirtschaft e.V.) i.V. mit Experten aus Theorie und Praxis des Kooperations u. Genossenschaftswesens.

 Kontakt: gks@menschen-machen-wirtschaft.de

Unser Partner in Fragen des QuantenManagements: IMWC QuantenInstitut

 

 

9.10.21

Der intelligente Mehrwert - der Kooperationen und Genossenschaften unschlagbar erfolgreich macht! – Teil 5 -

 

 

Frage (Essenz)

Zur Frage: Siehe Teil 1

Antwort (Essenz)

Wir haben in Teil 1 darauf verwiesen, welche Grundlagen das QuantenManagement hat.

In Teil 2 wurde der Unterschied zwischen einem wirklichen „Coop-Startup“ und einen derzeit (meist noch) üblichen „Geno-Startup“ dargestellt und es wurden Bezüge zu neuen „Theorien“ wie z.B. (Entrepreneurship) und WeQ dargelegt. 

Im Teil 3 wurde darauf eingegangen, wie sich mittels QuantenManagement die „Erfolgspotenziale“ eines Kooperations-Unternehmens verifizieren und begründen lassen. Wir wollten vor allem zeigen, wie und warum die Erfolgs-Potentiale eines Coop-Startups auch im konkreten Unternehmens-Alltag nachvollziehbar sind und sich – aufgrund der besonderen Kooperations-Eigenschaften - quasi  „systembedingt“ – im Gegensatz zu einem „Konkurrenz-Unternehmen, überlegen entwickeln (können). …. 

Dazu haben wir zunächst Wissen und Erfahrung aus dem Bereich Neurowissenschaften integriert. Wir haben dabei erkannt, welch enorme Bedeutung unsere Gedanken haben. Aber auch, wie wenig diese Erkenntnis im Unternehmens-Alltag berücksichtigt wird.

Man könnte durchaus sagen:

·       Wir verschenken durch „Unkenntnis“ wichtige „Coop-Vorteile“!

Oder anders gesagt:

Wenn es gelingt, diese (Coop-)Vorteile in Unternehmen zu integrieren entstehen die eigentlichen Effekte:

·       Die „WIR-KRAFT-VORTEILE“.

Im Teil 4 haben wir mittels  „quantenphysikalischer“ Elemente die Einsichten vertieft und den Unterschied zwischen einer:

·       Zukunftsfähigen Kooperations-Gesellschaft und einer sich immer mehr „überlebten Konkurrenz-Gesellschaft“

herausgearbeitet. …

Und hinzu kam die Frage nach den jeweils grundlegend verschiedenen „Denk- und Handlungs-Mustern“, zwischen einem „Konkurrenz-Unternehmen“ und einem „Kooperations-Unternehmen“.

Die Konkurrenz-Gesellschaft denkt und handelt – vereinfacht ausgedrückt - etwa so:

·       Mehr – Höher – Schneller – Weiter  

Und dies alles ohne „Bremse“ und möglichst „exponentiell“ und vor allem ohne Folgen-Beurteilung für das Ganze (Gesellschaft, Umwelt, etc.)

Man kann durchaus sagen:

·       Ein System, das nicht vom Menschen ausgehend denkt und handelt,  auch keine Rückbindung auf Werte hat, geriert sich eher „unverantwortlich“, ist also nicht  wirklich zukunftsfähig!

Im Teil 5 wollen wir nunmehr die gewonnen – grundlegenderen – Einsichten, anhand von 2 Betriebssituationen konkretisieren.

Dazu wählen wir:

A.  Die Gründung einer Genossenschaft

B.  Die Sanierung eine Genossenschaft.

Um die Unterschiede zwischen „Konkurrenz – Denken“ und  „Kooperations-Denken“ besser aufzuzeigen zu können, wählen wir absichtsvoll keine unterschiedlichen Rechtsformen, sondern die gleichen Rechtsformen:

·       Die Rechtsform  einer Genossenschaft.

Das mag zunächst irritieren, entspricht jedoch weitgehend dem Selbstverständnis, das man derzeit in der Politik und (leider) auch in genossenschaftlichen (Prüfungs-) Verbänden erkennt:

·       Genossenschaften als Bestandteil des aktuellen Gesellschafts-Systems zu definieren. …

Und dieses derzeit vorfindbare Politik-, Gesellschafts- und vor allem das Wirtschafts-System ist (noch) – ganz überwiegend – vom:

·       „Konkurrenz-Denken“

geleitet bzw. geprägt.

Manche Insider sprechen auch von einer „genialen politischen Ablenkung“, systemkritische Diskussionen vermeiden zu können, indem man auf die Möglichkeit verweist, dass es ja Genossenschaft gibt. Man habe deshalb eine „Option“, entweder eher  „Konkurrenz-Denken“ zu nutzen oder sich bereits in „kooperative“ Denk- und Handlungsformen zu begeben. …

Wir wollen und müssen darauf deutlicher eingehen, denn es macht wenig Sinn, „Hybrid-Denken“ und „Hybrid-Handeln“ in Rechtsformen abzubilden, weil das – aus den verschiedensten Gründen – das

·       Handeln des Management, der Teilhaber und durchaus auch der Kunden eher schwächt als stärkt!

Auch das ist – wir wollen es bereits hier einfügen – ganz sicher nicht dazu geeignet, von (Prüfungs-) Verbänden, vertrauensvoll – kooperationsfördernde (!)  „Mehrwert-Angebote“ erwarten zu können. ….

Beispiel A: Die Gründung einer Genossenschaft

Derzeit ist deutlich erkennbar, dass der Schwerpunkt einer Gründung auf eine „formal korrekte“ rechtliche Gestaltung gelegt wird. Das ist absolut nicht unwichtig, hat aber für den (wirtschaftlichen) Erfolg des „Unternehmens“ Genossenschaft relativ wenig wirkliche Bedeutung. Wir wollen nicht verhehlen, dass für steuerpolitische und z.B. Fragen der Unternehmensnachfolge,  solche oder ähnliche Fragen Bedeutung haben können. Darum geht es hier jedoch nicht. Wir gehen hier davon aus, dass die Genossenschaft – analog einem Wirtschaftsunternehmen - Grundlage für einen (tätigen) Geschäfts-Betrieb bieten soll. …

Es geht also zuvörderst um das systematische Erbringen einer (handelbaren) Leistung. …

Die erwünschte Betriebssituation kann durchaus mittels gängiger konventioneller „Planspiele“ (Ertragsvorschau, Liquiditätsrechnung, etc. (zunächst) abgebildet werden. Bleiben wir also bei der bekannten Ertragsvorschau. Bewährt hat sich, diese in  Varianten abzubilden (guter- schlechter - mittlerer Verlauf, kurz- mittel langfristig). Analog geht man bei der Finanzierung vor. Auch die üblichen anderen Planungen müssen erfolgen (Marketing, Kundengewinnung, Kundenbindung ….)

Wir wollen uns hier jedoch zuvörderst auf die Menschen konzentrieren, die sozusagen die:

·       Energie hinter den Zahlen sind!

Damit ist gemeint, wie das Zusammenwirken zwischen:

·       Struktur-Menschen-Leistung

definiert, gestaltet ist und funktioniert.

Bringen wir uns in Erinnerung:

Eine Genossenschaft hat stets den (grundlegenden) Auftrag:

·       Die Mitglieder zu fördern“

Die „Betriebswirtschaft“ dient dafür:

·       Das Unternehmen dauerhaft – optimal - ertragswirtschaftlich zu befähigen, um (zugleich) dadurch eine – optimale - Förderwirtschaft zugunsten der Mitglieder (hier zugleich MitUnternehmer) zu erreichen.

Wir wollen den Idealfall (sollte eigentlich bei einer Genossenschaft zugleich der „Normalfall“ sein) so definieren:

·       Alle Mitglieder der Genossenschaft sind zugleich auch MitUnternehmer.

Der Begriff MitUnternehmer (nicht zu verwechseln mit dem steuerrechtlichen Mitunternehmer) drückt das Besondere einer zukunftsfähigen Genossenschaft gut aus:

·       Alle Mitglieder sind zugleich tätige Teilhaber, d.h. sie sind in den Wirkungsprozess des Unternehmens – voll (und selbst-)verantwortlich – integriert.

Das bedeutet, sie sind:

·       Selbst- bzw. mitverantwortlich für den Unternehmenserfolg, die

·       Zukunft der Unternehmensentwicklung, die

·       Sicherheit ihrer „Entgelt-Quelle“,

·       Ihre Arbeitszufriedenheit,

·       Ihre Qualifikation,

·       etc..

Sie sind nicht nur – sozusagen - „Arbeits-Zombies“, sondern bekommen die Möglichkeit, sich sogar – umfassend und allseitig – als MENSCH auch während der Arbeit zu entfalten!

Wir sehen hier unschwer, welche Kompetenzen von Initiatoren und Gestaltern in und von Genossenschaften eigentlich erwarten werden.

Wir verkürzen:

·       Je mehr es gelingt, dieses Selbstverständnis bereits in den Gründungsprozess einzubringen und zu „trainieren“, umso besser (erfolgreicher) ist der gesamte „Startup“.

Bereits an dieser Stelle „spürt“ man förmlich, worum es eigentlich bei einer Genossenschafts-Gründung geht, sofern man bereit ist den Begriff „Genossenschaftsmitglied“ zum Begriff „MitUnternehmer“ zu erweitern und mit Inhalt zu füllen. …

„Bildung und pemanente Weiterbildung“ sind dann die entscheidenden Begriffe bei einer Genossenschafts-Gründung.

Man könnte es auch so ausdrücken:

Der Gründungsprozess einer Genossenschaft ist erst vollendet bzw. gelungen, wenn:

·       Das „Selbstverständnis als MitUnternehmer“ erfolgreich bei allen Mitgliedern nachvollzogen und akzeptiert wird!

Bedarf es dazu eines „Trainings“?

Ja, eine gewisse kompetente Begleitung (ggf. Coaching oder Coop-Training) könnte Sinn machen.

Folgende Frage drängt sich jetzt förmlich auf?

·       Wo liegt nun der „Mehrwert“ bei einer (genossenschaftlichen) „Gründungsberatung“ von Prüfungsverbänden und dem, was man – etwas „hochgestapelt – als „Gutachterliche Äußerung“ bezeichnet?

Und, warum können wir sagen:

·       Genossenschaftsgründungen sind jeder anderen Unternehmens-gründung überlegen auch dem „Entrepreneurship“! ….

Dies ist – sofern man die Grundlagen - für Erfolge in Genossenschaften – konsequent berücksichtigt, stets der Fall, weil z.B. an jeder Stelle (im Unternehmen Genossenschaft) ein hochmotivierter, qualifizierter MitUnternehmer wirkt.

Wir werden es am Ende des 2. Beispiel noch verdeutlichen. Hier nur so viel:

·       Sowohl aus der Sicht des QuantenManagements, wie auch den Erkenntnissen des Neurowissenschaften, spielen die „Gedanken“ der Menschen im Unternehmen eine entscheidende Rolle!

Und diese Gedanken sind nicht exakt zu messen, aber das Ergebnis hängt genau damit zusammen!

Wir prognostizieren (aufgrund entsprechender Untersuchungen):

·       MitUnternehmer-Genossenschafts-Gründungen haben zwischen 20-25% mehr „Leistungs-Potenzial“ als andere Genossen-schaften oder andere Unternehmensformen.

 

Beispiel B. Sanierung einer („Hybrid“-) Genossenschaft

Bei der Sanierung einer Genossenschaft sind zahlreiche – der vorstehenden Hinweise - analog einer Genossenschafts-Gründung übertragbar. „Sanierung“ ist – aus unserer Sicht – nichts anderes,  als „Versäumnisse“der Vergangenheit,  zeitnah zu korrigieren. …

Untersuchungen zeigen deutlich, dass bei „Sanierungen“ zunächst:  

·       Fehlsichten und Fehlentscheidungen schnellstmöglich zu identifizieren und zu korrigieren sind.

Es ist bisher kein einziger Vorgang bekannt, dass jemals eine wirkliche  „MitUnternehmer-Genossenschaft“ in eine „Schieflage“ gekommen, also ein „Sanierungs-Fall“ gewesen wäre.

Ohne es an dieser Stelle näher begründen zu wollen, können wir sagen, dass lediglich „Hybrid-Genossenschaften“ in „sanierungsbedürftige“ Situationen geraten sind.

Unter „Hybrid-Genossenschaften“ verstehen wir:

·       Genossenschaften, die das „MitUnternehmer-Potential“ und dessen Vorzüge entweder überhaupt nicht kennen oder es einfach nicht anwenden wollen.

Um rechtzeitig den Weg hin zu einer „Sanierungs-Notwendigkeit“ zu stoppen, sollte man eigentlich meinen, dass dafür die Betreuung durch  Prüfungsverbänden vorteilhaft wären. Um solchen (wirklich bedeutsamen) „Mehrwert“ zu erbringen, müsste sich jedoch das „Kompetenz-Gefüge“ in solchen Verbänden erheblich wandeln. Ein erster Schritt in die richtige Richtung wäre:

·       Die fast ausschließlich „rückwärtsgewandte“ Prüfung – zumindest teilweise – aufzugeben, zugunsten einer (beratenden) „prognostischen Zukunftssicht“.

Auch wenn es etwas übertrieben erscheinen könnte, wollen wir es hier deutlich formulieren:

·       Wer nicht die „Energie hinter den Zahlen“ zu erkennen und zu verstehen vermag, hat nicht erkannt, dass „Mitgliederförderung“ stets zunächst die Ertragssicherheit von Genossenschaften erfordert und wie diese kontinuierlich zu erhalten und zu verbessern ist.

Die Frage sei erlaubt:

·       Sind Prüfungsverbände ein „Motor“ oder eher ein „Hindernis“ für Genossenschaften, die über die „Hybrid-Eigenschaft“ hinauskommen wollen?

Wer sich näher mit dem Thema „direkte und indirekte“ Staatsaufsicht (Ministerien, Qualitätsprüfung der WPK) im Genossenschaftswesen befasst, wird den Eindruck nicht los, dass:

·       Dort irgendwie überhaupt kein Interesse besteht, ein wirklich innovatives, zukunftsfähiges Genossenschaftswesen entstehen zu lassen.

Wäre dies anders, sollte zumindest der „Förderzweck“ (also das eigentlich Andere im Vergleich zu anderen Rechtsformen) im Kontext der „Aufsicht“ stehen. …

Die Frage ist angemessen:

·       Sollen bzw. „dürfen“ Genossenschaften – aus Sicht der derzeitigen Politik – überhaupt den „Hybrid-Standard“ überschreiten und sich in eine wirklich (kooperative)  „Rechtsform-Alternative“ wandeln?

Was steht demnach im Zentrum jeder Sanierung einer Genossenschaft?

Vereinfacht gesagt:

·       Die Überwindung des „Hybrid-Status“, also der Wandel hin  zu einer MitUnternehmer-Genossenschaft

Wir werden im Teil 6 – zunächst abschließend – Hinweise geben, weshalb Genossenschaften – derzeit als einzige, dafür verfügbare Rechtsform – bereits jetzt über das notwendige Potenzial verfügen, einen Kooperativen Wandel zumindest anzubahnen. …

 

Kooperation – Ist die geniale Erfindung des nachhaltigen und ganz-heitlichen Vorteils für Alle!

Redaktion: FG QuantenManagement im SmartCoop ForschungsInstitut (SCFI) „ThinkTank“ des MMW (Bundesverband der Cooperations- und Genossenschaftswirtschaft e.V.) i.V. mit Experten aus Theorie und Praxis des Kooperations u. Genossenschaftswesens.

 Kontakt: gks@menschen-machen-wirtschaft.de

Unser Partner in Fragen des QuantenManagements: IMWC QuantenInstitut