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Der Kern des Themas: Die Anzahl
der Genossenschaften in Deutschland scheint zu stagnieren, während in anderen
Ländern der EU die Genossenschaften enorm aufwachsen. Vergleichen wir
Deutschland (unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Bevölkerungszahlen)
mit Frankreich oder Italien, dann ist zu konstatieren: Wir sollten ca. 35.000
bzw. sogar 81.000 Genossenschaften in Deutschland haben. Tatsächlich sind es
jedoch nur zwischen 7.700 bzw. 8.000 (!). Einer der Gründe, weshalb der
Zuwachs an Genossenschaften stagniert, ist eine systematische
„Verschmelzungs-welle“. Dabei entsteht ein interessantes Paradoxon: Die „Gralshüter“
des Genossenschaftswesens scheinen sogar aktiver „Motor“ in diesem „Genossenschafts-Verschmelzungs-Monopoly“ zu sein. Deutlich dabei erkennbar:
Das Verbandsinteresse. Das wäre vielleicht
nicht zu kritisieren, wenn dabei nicht originäre Mitgliederinteressen zur Disposition gestellt
würden. Um solche und ähnliche – gewiss unbequeme – Vorhaltungen auszuräumen,
sollten alle Seiten ein virulentes Interesse daran haben, zumindest Klarheit
zu bekommen, dass so etwas verfassungsrechtlich in Ordnung ist. Eine Vertreterversammlung
ist die Ausnahme, das Original ist und bleibt
die Mitgliederversammlung (Generalversammlung). Wie wäre es, wenn alle Seiten
erkennen würden, dass jetzt das Verfassungsgericht Klarheit bringen sollte. Der
Beitrag ist nicht „für“ oder „gegen“ jemand, er dient einzig dazu, die Rechte
der Souveräne in Genossenschaften (die Mitglieder) wieder zur
Geltung zu bringen. Wie wäre es, wenn sich ALLE, die qua Gesetz sich um ein zukunftsfähiges
Genossenschaftswesen in Deutschland bemühen wollen, jetzt einen würden: ·
Gemeinsam Klarheit zu bekommen über die Stellung der Souveräne, die Mitglieder in
den Genossenschaften! Denn: Nur
um die Mitglieder kann es gehen! Wir laden
alle Politiker, Verbandsfunktionäre, Vorstände, Aufsichtsräte und Mitglieder
in Genossenschaften ein - hier und jetzt - mittels Verfassungsbeschwerde Klarheit zu schaffen. Was den
deutschen Genossenschaften jetzt am wenigsten nützen würde ist: ·
Der bittere Nachgeschmack, Genossenschafts-Verbände könnten selbst ein Teil des
Problems sein. Das würde
automatisch die Kräfte stärken, die seit längerem die Frage stellen: ·
Wäre es nicht dringend notwendig, das deutsche Genossenschaftsrecht endlich
an die EU-Standards anzugleichen? … |
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Frage (Essenz) |
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Ich bin Mitglied einer Genossenschaft, die nunmehr beabsichtigt, mit
einer anderen Genossenschaft zu verschmelzen. Aufgrund dieser beabsichtigten
Verschmelzung, deren Sinn ich und viele andere Mitglieder nicht
erkennen, habe ich – in Abstimmung mit anderen
Mitgliedern – Vorstand und Aufsichtsrat gebeten, die Gründe - aus der Sicht
der Mitglieder - für diese Maßnahme darzulegen. Dies ist jedoch abgelehnt
worden und man verweist auf die Gesetzeslage, wonach die Vertreterversammlung
zu entscheiden hätte. Wir haben jedoch Zweifel, ob die Vertreterversammlung überhaupt befugt
sein kann, faktisch über eine Auflösung unserer Genossenschaft zu
entscheiden. Sicherlich ist es gesetzlich möglich, eine Vertreterversammlung statt
einer Generalversammlung (Mitgliederversammlung) einzurichten. Das Gesetz
sieht aber auch vor, dass jederzeit die Vertreterversammlung wieder in eine
(übliche) Generalversammlung „zurückgewandelt“ werden kann. Zahlreiche Mitglieder
haben Bedenken, ob eine Vertreterversammlung überhaupt hinreichend befugtt
sein kann, komplett die ursprüngliche Genossenschaft sozusagen aufzulösen. … Ich und alle anderen Mitglieder sind in unsere Genossenschaft
eingetreten, weil sie sich mit ihr identifiziert haben. Sie wären sicherlich
kaum Mitglied geworden in einer weitaus größeren Genossenschaft, die unseren
ursprünglichen Interessen kaum mehr entsprechen kann.… Wir haben den Vorstand aufgefordert, zu einer Informationsveranstaltung
einzuladen, was abgelehnt wurde, ebenfalls mit dem Hinweis, die „Vertreter“
wären informiert und das würde ausreichen. Nunmehr ist erkennbar, dass man sogar mit Prozessen droht, wenn
Mitglieder mit Mitgliedern in Kontakt treten wollen. Es werden Maßnahmen der
Einschüchterung eingesetzt. Sogar der Datenschutz wird funktionalisiert. Das
sind alles Maßnahmen, die einer Genossenschaft unwürdig sind und man
argumentiert mit „Datenschutz“. Er dient aber nicht dem Schutz der Mitglieder
und soll Angst auslösen, damit sich in der Mitgliedschaft kein „Widerstand“
formieren kann, der dazu führen könnte, dass die Genossenschaft letztlich
doch eigenständig bleibt. … Wir machen einzig von unseren Rechten als Mitglieder Gebrauch. …. Inzwischen haben wir den Eindruck, dass es eigentlich nicht um das Wohl unserer Genossenschaft geht, sondern um die Interessen Dritter, in diesem Fall wohl die Verbände. … |
Das SCFI ist zugleich ForschungsInstitut und ThinkTank des Bundesverbandes MMWCoopGo für Kooperationen und Genossenschaften. Kooperation (COOP) ist der wohl wichtigste TREND unserer Gesellschaft. SCFI und MMW müssen nicht mit allen Veröffentlichungen konform gehen. Wichtiger ist, dass Beiträge den Kooperativen Wandel zum Ziel haben. Wir veröffentlichen hier - aus unseren Fachgruppen - "CoopGo-Dialoge" zur praxisbezogen Nutzung.
SmartCoop-SCFI
Wir "experimentieren" mit vielen neuen "Werkzeugen", was natürlich auch "Anleihen" aus der QuantenPhysik einschließt. Hier kooperieren wir mit dem IWMC (Internationale Wissenschafts-Cooperation für angewandte Quantenphysik). Zur Förderung der erfolgreichen Umsetzung neuer "Coop-Initiativen", veröffentlichen wir auf diesem Blog - praxisbezogen - die CoopGo-Dialoge.
Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig angepasst werden. Danke für euere/ihre Hilfe zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Kooperations-Gesellschaft. (Die jeweils verantwortlichen Fachgruppen für die CoopGo-Dialoge befinden sich unter jedem Dialog-Beitrag!)
(Koordination / Redaktion der Arbeit des SCFI - Gerd K. Schaumann)
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18.8.21
Verfassungsrechtliche Bedenken bei der Verschmelzung von Genossenschaften. Die Lösung: Kooperation statt Verschmelzung!
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