*CoopGo - Dialoge* Zukunftsfähige Genossenschafts- und Kooperationsentwicklungen |
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ThinkTank im
Bundesverband MMW e.V. |
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Thema:
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Ein
Gesetz, das die Gründung für „Geno-Starter“ erleichtert: Das KoopG. (Kooperations-Gesetz) |
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Intro
– (Die Essenz zahlreicher ähnlicher
Fragen bzw. Hinweise) |
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Es ist gut nachvollziehbar, wenn –
besonders junge Menschen – fordern, dass „Gründen“ in (kleineren)
Genossenschaft zumindest zwei Erleichterungen und einen Vorteil bringen
sollte: 1.
Die
Gründungskosten werden deutlich reduziert. 2.
Ein
Bürokratieabbau erfolgt 3.
Der Aufbau von
Eigenkapital wird steuerbegünstigt. |
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Die
„SmartCoop-Sicht“ |
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Wir
wollen euch nicht widersprechen, die „Gründungskosten“ sind in der Tat ein Gründungshemmnis.
Es bleibt deshalb völlig unklar, weshalb man die beabsichtigte Einführung
einer „Gründungs-Erleichterung“ im Jahre 2013 abgebrochen hat.
Es gibt dazu bereits einen kompletten Gesetz-Entwurf (eingearbeitet – als
Erweiterung - in das Genossenschaftsgesetz, genannt „Kooperations-Gesetz“ (KoopG
– haftungsbegrenzt). … In
der Begründung für das KoopG wurden bereits zahlreiche Hinweise, die Ihr als
Hindernisse aufführt, berücksichtigt. … Fragt
doch einfach mal eure Bundestags-Wahlkreisabgeordneten, weshalb dieses Gesetz
es seit 8 Jahren nicht geschafft hat, realisiert zu werden. Seid
bitte nicht überrascht, wenn ihr erfahrt, dass es ausgerechnet die Genossenschaftsverbände
waren, deren Lobby das verhindert hat. … Übrigens
hätte das Gesetz noch andere Vorteile: ·
Überschreitet
die Genossenschaft eine bestimmte Größe nicht (heute könnte diese sich an der
„Klein- bzw. Kleinstgenossenschaft“ orientieren) ist eine Pflichtmitgliedschaft
in einem Prüfungsverband und sind Pflichtprüfungen nicht gesetzlich notwendig,
jedoch frei wählbar. Mögliche
Argumentationen, dass damit auch „Tor und Tür“ geöffnet würden, dass sich „problematische
Genossenschaftsprojekte“ legitimiert würden, wie z.B. „Steuerspar-Modell“
sind eher „vorgeschoben“. … Solche
„Probleme“ hätten dann zugleich auch (fast) alle EU-Staaten; haben sie
aber nicht. … Außerdem
ist das ein Thema des Steuerrechts und hat mit Genossenschaften primär nichts
zu tun. … Die
entscheidenden Vorteile überwiegen, wie z.B.: ·
Die
(unbestreitbare) Kosten-Barriere für „Geno-Starter“ – im vergleich zu anderen
Rechtsformen – würde beseitigt. Diese „Eintritts-Barriere“ hatte bereits 2012
(UN-Jahr der Genossenschaften) seine Berechtigung (Grund für die Schaffung
des KoopG) und daran hat sich bis heute nur wenig geändert. Die
„mageren“ Zuwachsraten in Deutschland bei der Gründung von neuen
Genossenschaften haben in den „rechtsformtypischen“ Sonderkosten eine
wichtige Ursache, die leicht zu beseitigen wäre. … Nichts
spricht dagegen, dass bestehende oder (speziell) neue Verbände, sich nunmehr
auch intensiv – aber jetzt – „mehrwert-orientiert“, für dieses
Klientel öffnen bzw. (neu) anbieten. … Da
nicht auszuschließen ist, dass Initiativen zur „EU-Harmonisierung“ des
Genossenschaftsrechts nicht von der Tagesordnung sind, kann diesbezüglich
zunehmender Druck durchaus gemindert werden. … Wichtiger
ist jedoch: ·
Endlich können
auch eher Gründungsinitiativen aus anderen EU-Staaten (z.B. Spanien, Italien,
Frankreich) in Deutschland erwartet werden. Für sie war – diese „Verbandspflicht“ - noch nie
„einleuchtend“. PS: Diese
„Pflichtmitgliedschaft“ in Prüfungsverbänden hat in Deutschland
ebenfalls mit überholten (staatlichen Kontroll-) „Mustern“ der Vergangenheit
zu tun. Hier
lohnt es, die Schriften von Herrn W.Kaltenborn zu lesen. Das Thema „Staat-Kontrolle-Genossenschaften“
war nicht unbedingt die „Stärke“ von Herrn Raiffeisen und Verbandsstrukturen,
die in seiner Tradition wirkten und wirken. … ·
Heute bedarf
es einer neuen Theorie, eine die sich vor allem daran orientiert, Teil
des begonnen „Kooperativen Wandels“ zu sein. Hier
wird es vor allem darum gehen, Kooperation nicht nur nach innen, sondern
auch nach außen (gesellschaftsbezogen) wirken zu lassen, sozusagen ·
„Kooperative
Intelligenz“ nachvollziehbar in „Aktion“ zu
bringen. Mehr
als bisher, geht es jetzt um (ganzheitliche, nachhaltige) Selbstverantwortung,
Selbstorganisation und Selbstverant-wortung – gleichgewichtig - nach innen
und zugleich nach außen wirkend! Z.B.
wäre die Schaffung eines „Genossenschafts- und Kooperations-Beauftragten“
des Bundestages oder ein Jahresbericht „Zur Lage des Genossenschafts-
und Kooperations-Entwicklung in Deutschland“ mehr Wert als über weitere
staatliche Kontrollen nachzudenken, die nicht davon zeugen, dass Politik eine
„Kooperations-Gesellschaft“ wirklich – als Option und Chance zur
Konkurrenz-Gesellschaft – erkennt bzw. anerkennt. … |
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Unsere Dialogpartner: Besonders junge Geno-Starter |
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Kooperative Intelligenz – Unser Körper zeigt, dass es geht … |
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Hinweis:
Wir veröffentlichen hier lediglich Auszüge aus unseren Antworten. |
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06842
Dessau-Roßlau - Oranienbauer Str.1 |
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Redaktion:
Gerd K. Schaumann |
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