SmartCoop-SCFI

Wir "experimentieren" mit vielen neuen "Werkzeugen", was natürlich auch "Anleihen" aus der QuantenPhysik einschließt. Hier kooperieren wir mit dem IWMC (Internationale Wissenschafts-Cooperation für angewandte Quantenphysik). Zur Förderung der erfolgreichen Umsetzung neuer "Coop-Initiativen", veröffentlichen wir auf diesem Blog - praxisbezogen - die CoopGo-Dialoge. Hinweis: Unsere CoopGo-Dialoge (per Mail, Telefon- o. Video) sind kostenfrei, sofern uns die Möglichkeit eingeräumt wird, diese Informationen zur Förderung des Kooperativen Wandels einzusetzen („Hilfen zur Selbsthilfe“). Ausschließlich, um eine bessere Lesbarkeit zu gewährleisten, können die Fragen (stilistisch) geringfügig angepasst werden. Danke für euere/ihre Hilfe zur Gestaltung einer zukunftsfähigen Kooperations-Gesellschaft. (Die jeweils verantwortlichen Fachgruppen für die CoopGo-Dialoge befinden sich unter jedem Dialog-Beitrag!) (Koordination / Redaktion der Arbeit des SCFI - Gerd K. Schaumann)

24.3.22

Genossenschaften – politisch wichtiger denn je! Das sehen Finanzbehördern aber offensichtlich anders …


*Geno-FAQ – Zukunft in Genossenschaft*

 

Das Kern-Problem: 

 die Wirklichkeit sieht anders aus: Die Rechtsform Genossenschaft befindet sich – derzeit, anders als erwartet – in einer „Phase des Schwächelns“. Entgegen der „landläufigen“ Meinung sinkt die Anzahl der Genossenschaften! …

Die „Schallgrenze“ von 8000 Genossenschaften in Deutschland ist längst unterschritten. Manche gehen sogar davon aus, dass es nur noch ca. 7.000 Genossenschaften gibt. …

Diese Entwicklung ist umso „tragischer“, weil Genossenschaften zwei wesentliche „Probleme“ in unserem Land lösen könnten:

1.   Die sich weiter verschlechternde Verteilungsgerechtigkeit

2.   Die Notwendigkeit von mehr (Mit-)unternehmerischer Teilhabe (Partizipation)

Um eine Trendumkehr bei der Gründung neuer Genossenschaften zu erreichen, müsste der wesentliche KERN jeder Genossenschaft, die

Ø  Mitglieder-Förderung (Förderzweck)

deutlicher herausgestellt werden. …

Den meisten Menschen ist jedoch nach wie vor dieser Vorteil (Mitgliederförderung nicht bekannt. …

Offensichtlich jedoch nicht nur den meisten Menschen nicht, auch der Staat selbst scheint uneins zu sein, wie er mit diesem Thema umgeht. 

Da gibt es gerade jetzt so etwas wie einen „Glaubenskampf“ zwischen „Genossenschafts- und Steuerrecht“.

Der Auftrag der einen Seite (Steuern, Finanzen) lautet etwa so:

Ø  Wir brauchen gerade jetzt mehr Steuereinnahmen, um den neuen Herausforderungen (Zukunftsfähigkeit der Wirtschaft) gewachsen zu sein.

Der Auftrag der anderen Seite (Wirtschaft, Soziales) lautet etwa so:

Ø  Wir brauchen gerade jetzt mehr sichtbare Signale gegenüber den Menschen, die Identifikation mit Staat, Wirtschaft und Gesellschaft zu erhöhen.

Unstreitig ist wohl insgesamt:

Ø  Wir benötigen dringend mehr Genossenschaften!

Um das zu erreichen, muss deutlich werden, welchen entscheidenden VORTEIL Genossenschaften bieten:

Ø  Sie sind die einzige Rechtsform, die – gesetzlich verpflichtend – die Förderung ihrer Mitglieder fordert!

Im Klartext:

Ø  Wer sich für Genossenschaft entscheidet, kann sicher sein, dass jedes Mitglied gefördert werden muss!

Geschieht das nicht, wäre die Rechtsform zu wechseln; im Zweifel staatlich verfügt. … 

Was aber genau ist diese Mitgliederförderung?

Das ist – zu Recht – nicht staatlich geregelt, sondern obliegt der Souveränität der Mitglieder. …

Es gibt dazu eigentlich nur eine „natürliche Begrenzung“:

Ø  Gefördert werden kann nur im Rahmen der erwirtschafteten Erträge und unter Berücksichtigung der Zukunftsfähigkeit des Wirtschaftsbetriebs Genossenschaft.

Halten wir fest:

Ø  Über Art, Umfang und letztlich die Höhe der Mitgliederförderung entscheiden die Mitglieder selbst!

Ø  Diese Mitgiederförderung wirdjedoch  bei jeder Art von Genossenschaft anders aussehen (müssen)

Ø  Ein Eingriff Dritter in diese Souveränität ist auch seitens des Staates nicht - weder direkt noch indirekt – möglich.

Aber ist das wirklich so? Man wird den Eindruck nicht los, dass staatliche „Finanzinteressen“ derzeit die „Oberhand“ zu gewinnen scheinen. …

Auch wenn es nicht so gemeint sein sollte, es geschieht faktisch und ist mehr als nur ein „Kavaliers-Delikt“:

Die Mitglieder-Förderung – die Grundsäule des gesamten Genossenschaftswesens und die Souveränität der Mitglieder – könnte quasi zur Disposition stehen:

Ø  Das „Einfalls-Tor“ heißt offensichtlich „Steuerrecht“!

Die entscheidenden Fragen heißen:

Ø  In welchem Umfang, wie und warum kann der Staat mittels „Versteuerung“ die Förderwirtschaft der Mitglieder schmälern?

Ø  Unterliegt die Mitgliederförderung überhaupt und wie der Besteuerung; und wenn ja, müsste es dazu nicht eindeutige rechtliche Grundlagen geben?

Ø  Kann es wirklich der „Steuerverwaltung“ (Steuerprüfung) anheimgestellt werden, sozusagen nachträglich derart grundlegende Rechte gestalterisch zu beeinflusse?

Letztlich geht es um nicht weniger als die Entwiucklung des gesamten Genossenschaftswesens. Ausgerechnet in einer Phase der Schwächung des Genossenschaftswesens (deutlich sinkende Genossenschafts-Zahlen (!)) geschieht ein massiver Eingriff in das „Herzstück“ jeder Genossenschaft, die „Mitglieder-Förderung“. …

Es mag sein, dass nicht jede Form der Mitglieder-Förderung dem Genossenschaftsgedanken entspricht, aber dann müsste das wohl gesetzlich geregelt sein oder werden.

Was nicht geht, ist dass „Steuerprüfern“ oder auch danach ggf. der „Steuergerichtsbarkeit“ überlassen bleibt, Grundlagen des Genossenschaftswesens zu definieren.

Mitgliederförderung ist Genossenschaftsrecht! Dabei wird nicht nach „Klassen oder Gruppen“ unterschieden. Sofern der Gesetzgeber eine Differenzierung will oder gewollt hätte, müsste er dies wohl gesetzlich deutlich regeln! Wir vermögen derzeit keine solcher Absichten zu erkennen.

Damit steht Gesetz (GenG) gegen „steurrechtliche Verwaltungsinterpretationen“ (UstG, EstG). Für einen grundlegenden Paradigmenwechsel im GenossenschaftsRecht dürfte das wohl zu wenig sein. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert und möglichst zeitnah! Denn Tag für Tag werden neue „Überraschungen“ der Finanzbürokratie (Steuerprüfungen) präsentiert, die nicht nur die Grundlagen des Genossenschaftswesens negativ beeinflussen, sondern auch z.B. Steuerberater vor unlösbare. Teils „rufschädigende“ Aufgaben stellen.          

Wie bereits angemerkt:

Ø  Alle Parteien sind sich – soweit wir das erkennen – einig darin, den Genossenschafts-Sektor zu stärken, weil er wichtige Zukunftsfunktionen erfüllt:

A.   Für eine gerechtere (Vemögens-) Verteilung zu sorgen.

B.   Das Element der (Mit-) unternehmerischen Partizipation zu stärken.

Das kann glaubwürdig nur dann geschehen, wenn man bezüglich der Substanz jeder Genossenschaft - den Förderauftrag zugunsten der Mitglieder - berechnenbare Grundlagen schafft. …

Vorstände und Aufsichträte von Genossenschaften und Berater dieser Genossenschaften, müssen den Mitgliedern oder potentiellen Mitgliedern, verläßlich Auskunft geben können, wie sich der Förderzweck faktisch – fallbezogen - auswirkt.

 

Frage (Die Essenz zahlreicher ähnlicher Fragen bzw. Hinweise)

 

Wir wurden von unserem Vorstand informiert, dass inzwischen die Finanzbehörden davon ausgehen, dass unsere Mitgliederförderung zu versteuern sei. Man spricht sowohl von Umsatzsteuern, wie auch von Einkommens- bzw. Körperschaftssteuern. Auch werden Stimmen laut, von „Steuerhinterziehung“ auszugehen.

Tatsache ist, daß letztlich faktisch eine nicht unerhebliche Schmälerung unserer Förderungsleistungen eintritt. …

Ist die Mitgliederförderung nun ernst gemeint oder nicht. Wie sollen wir mit dieser Situation umgehen?

Wir sehen darin eine Art „heimlichen“ Eingriff in das „Grundrecht“ jeder Genossenschaft, die Pflicht zur Mitgliederförderung.

Wie sehen Sie das, was wäre zu tun?

 

Antwort (Die Essenz unserer Antwort)

 

Zunächst würden wir - ganz allgemein - raten:

Ø  Setzen Sie sich umgehend mit dem/der zuständigen Bundestagsabgeordneten ihres Wahlkreises in Verbindung. Informieren Sie diese über die Situation, suchen Sie direkte Gesprächskontakte.

Ø  Dabei machen Sie nicht unbedingt Unterschiede darin, welcher Partei diese angehören.

Ø  Wichtig ist, dass Sie deren Interesse wecken und ihnen die (politischen) Zusammenhänge schildern. Bei der Vielzahl der Themen, können Sie nicht davon ausgehen, dass Abgeordnete jede Situation – im Hinblick auf deren Tragweite – auch wirklich beurteilen können.

Ø  Durch das persönliche Gespräch wird erreicht, dass die „Politische Brisanz“ deutlich wird. Das kann man nicht der (Steuer-) „Verwaltung“ überlassen.

Ø  Natürlich müssen Sie die Ihnen zustehenden „Rechtsmittel“ rechtzeitig einreichen. Das kann auch zunächst – rein fristwahrend – d.h. ohne detaillierte Begründung – erfolgen.

Ø  Abgeordnete haben jedoch jederzeit das Recht sich direkt an die „Führung“ z.B. des Finanz- Ministeriums zu wenden. Ihr Kontakt ist also unmittelbarer und es wird i.d.R. auch recht zeitnah „politisch“ reagiert.

Ø  Überjaupt würden wir jeder Genossenschaft empfehlen, den Kontakt zu dem/der jeweiligen Wahlkreisabgeordnete/n zu pflegen.

Wir sehen bei den von Ihnen geschilderten Vorgängen in der Tat ein „Politikum“, denn „Recht und Pflicht zur Mitglieder-Förderung“ ist alles andere als ein „Verwaltungs-Vorgang“, er ist grundlegend „politisch“, weil er die Substanz des gesamten Genossenschaftswesens tangiert. …

Ø  Wehret den Anfängen“ – dies Sprichwort könnte hier sicherlich anzuwenden sein. …

Auf Euere Fragen werden wir noch spezieller – sofern gewünscht -eingehen. Zunächst erscheint es jedoch wichtig, die Brisanz und die grundlegenderen Folgen dieser („Steuer-„) Entwicklungen in das Bewusstsein der Politik zu bringen.

 

 

Kooperative Intelligenz – Unser eigener Körper zeigt, wie es geht …

Hinweis: Wir veröffentlichen hier lediglich Auszüge aus unseren Antworten.  

 

Redaktion: AG Geno-FAQ im SmartCoop Forschungsinstitut (SCFI), dem ThinkTank des Bundesverbandes MMW e.V. – Dach-u. Spitzenverband der Ganzheitlichen und Nachhaltigen  Cooperations- u. Genossenschaftswirtschaft (www.bundesverband-mmw.de) – info@coopgo-dialoge.de

 

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