*Zukunftsfähige
Genossenschaftspolitik* |
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Positionspapier - |
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Thema: |
Genossenschaften sind
jetzt politisch wichtiger denn je! Die
Mitgliederförderung ist das „Grundgesetz“ jeder eG Finanzbehörden
schränken – eigenmächtig und rechtswidrig - die Mitgliederförderung von
Genossenschaften ein!
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Der
Hintergrund |
Anders als politisch gewollt – und in anderen EU-ändern vorbildlich
gelöst - scheint es dem Genossenschaftsbereich in Deutschland nicht zu
gelingen, die Anzahl der Genossenschaften zu steigern. Im Vergleich zu
Frankreich müsste es in Deutschland ca. 35.000
Genossenschaften geben. Tatsächlich
sind es jedoch weniger als 8.000 (!). Die Zahlenangaben schwanken zwischen
7.000 bis 7.600.
Und dabei wäre die Genossenschaft eine ideale Rechtsform, um wichtige
gesellschaftliche Themen zur Lösung zu bringen. Dazu gehört z.B.: Ø
Die sich ständig weiter öffnende Schere im Bereich
der Vermögensverteilung zu stoppen oder sogar umzukehren. Ø
Die Partizipation der Beschäftigten in und an
Unternehmen zu intensivieren (MitUnternehmer).
Die Regierungskoalition wäre gut beraten, sich deshalb intensiver mit der
Neugründung von Genossenschaften zu befassen. Kreative Lösungen für Gründungswillige wären z.B.
Steuererleichterungen in den ersten 3 Jahren, sofern die erzielten Gewinne
zum Eigenkapitalaufbau der neu gegründeten Genossenschaften genutzt würden.
Außerdem wäre der Gründungsvorgang kostenmäßig zu entlasten und
„Bürokratie-Abbau“ wirklich zu realisieren. Auch die (gesetzliche) Prüfungspflicht wäre näher anzusehen. Wer eine
GmbH oder UG gründet, hat keine „Gründungs-Prüfung“ und eine GmbH muss sich erst
ab einer Bilanzsumme von 6 Mio. der Prüfung eines Wirtschaftsprüfers bedienen.
Neben diesen Kosten, ist auch der Verwaltungsaufwand erheblich. Genossenschaften benötigen eine „Gründungs-Prüfung“, die Pflichtmitgliedschaft in einem Prüfungsverband und sind alle 2
Jahre bzw. jährlich zu prüfen, sofern ihre Bilanzsumme 2,0 Mio übersteigt. Ø Warum
sollte man eigentlich eine Genossenschaft gründen? Natürlich, weil man davon überzeugt ist, dass
Kooperation Sinn macht.
Aus Sicht des Gesetzgebers macht es ebenfalls viel Sinn, denn die
Rechte von „Teilhaber-Beschäftigten“ sind gemeinsam zu gestalten und auch die Vermögensbildung ist quasi selbst „beeinflussbar“. Warum? Weil eine Genossenschaft nur gegründet werden kann, wenn sie
ihre Mitglieder
fördert. Die Pflicht zur Mitgliederförderung ist sogar gesetzlich „verbrieft“! Im weiteren Sinne
könnte man auch sagen:
Die „Genossenschaftliche Mitglieder-Förderung ist eine Art „Besondere Vermögenbildung“. Sie dient – so gesehen - auch durchaus dazu, eklatante
Vermögens-Benachteiligungen der Mehrheit der Menschen in unserem Lande zu
kompensieren.
Den Genossenschaftsbereich intensiver
zu fördern, macht also wirklich Sinn, weil damit
auch gesellschaftliche „Schieflagen“ (nicht nur bei der Vermögensverteilung
und „Teilhaberschaft“ an Unternehmen) zu korrigieren sind.
Ø Es sollte also eigentlich JETZT darum gehen - im Konsens wahrscheinlich aller
Parteien - mittels Genossenschafts-Neugründungen, zugleich mehrere gesellschafts-politische
Problemlagen intelligent zu „entspannen“ möglicherweise sogar zu lösen! Grundlage dafür wäre es: Ø die Forcierung der Gründung neuer
Genossenschaften zu initiieren.
Dazu gehören nicht nur Gründungsvereinfachungen und Reduzierung der
Gründungskosten.
Die vorgenannten politischen Wirkungen ergeben sich insbesondere
daraus, dass Genossenschaften – im Gegensatz zu allen anderen Rechtsformen –
eine gesetzliche
„Förderpflicht“ (genannt
Förderzweck) gegenüber ihren Mitgliedern haben. Genau diese gesetzliche Förderpflicht für Genossenschaften lässt
wahrscheinlich werden, dass Neugründungen von Genossenschaften den
vorgenannten Einfluss auf positive sozialpolitische Korrekturen haben.
Gerade in dieser wichtigen Situation – eine Trendumkehr in Richtung
mehr Genossenschafts-Gründungen bewirken zu müssen - kommen Finanzbehörden auf die Idee, das „Herzstück“ jeder
Genossenschaft – den „Gesetzlich
verpflichtenden Förderzweck“,
d.h. die Mitgliederförderung
– besteuern zu wollen. Im Klartext heißt diese Besteuerung:
Ø Minderung
bzw. Schwächung der Mitglieder-Förderung!
Man könnte es auch so ausdrücken: Ø Die Chance zu Korrekturen bei der
Vermögensverteilung und zu mehr Partizipation in/an Unternehmen wird quasi
zunichte gemacht, zumindest jedoch erheblich geschwächt. Aber nicht nur das, es scheint auch keine deutlichen Gesetzesgrundlagen zu geben, die legitimieren würden, die
Mitgliederförderung zu „besteuern“. Es geht um (selbstherrliches) „Verwaltungshandeln“ der Finanzämter, die
offensichtlich nicht wissen, was sie verursachen: Ø Sie nehmen indirekt Einfluss auf das
gesetzlich verbriefte „Grundgesetz“ jeder Genossenschaft, die Förderpflicht
ihrer Mitglieder!
Halten wir also fest:
Ø Das
Genossenschafts-Gesetz verlangt Mitglieder-Förderung!. Ohne diese wäre eine Genossenschaft weder zu
gründen, noch zu betreiben; sie wäre sogar aufzulösen!
Ob sich die Finanzbehörden nun ihrer Folgen bewusst sind oder nicht:
Ø Faktisch
mindern sie die Mitglieder-Förderung!
Die Finanzbehördern fordern offensichtlich sowohl das
Umsatzsteuerrecht, als auch das Einkommensteuerrecht anzuwenden.
Wir wollen hier nicht in
Einzelheiten der Begründungen eintreten, sondern es bei dem Kerngedanken belassen, dass Ø Dieses
Verwaltungshandeln ein Eingriff in die gesetzlich verpflichtende Mitgliederförderung
bedeutet.
Das Genossenschafts-Gesetz ist eindeutig und verlangt – ohne wenn und aber – die Förderung aller Mitglieder einer
Genossenschaft!
Derzeit lässt weder das Umsatz-Steuerrecht, noch das
Einkommens-Steuerrecht eindeutig erkennen, das es gesetzlich gewollt ist, die
Mitglieder-Förderung – grundsätzlich oder teilweise – überhaupt zu besteuern.
Diese Besteuerungs-Sicht der Finanzbehörden hat nichts anders zur Folge
als faktisch:
Ø Die gesetzlich
geforderte und „verbriefte“ genossen-schaftliche Mitgliederförderung
einzuschränken!
Um solche Verwaltungs-Eingriffe zu legitimieren, wäre wohl zunächst im
Steuerrecht eindeutige Regelungen dafür zu schaffen. Solange diese
eindeutigen steuerrechtlichen „Spielregeln“ fehlen, würde man jedes Einwirken
der Steuerverwaltung im Rahmen der Förderwirtschaft wohl als „rechtswidriges
Verwaltungshandeln“
bezeichnen.
Was wäre zu tun, wenn Steuerverwaltungsbehörden „Steuerforderungen
aufgrund der Mitgliederförderung erheben: A.
Falls Mitglieder „gezwungen“ werden, „Förderzweck-Erträge“ zu
versteuern, sollten sie deutlich machen, dass die Zahlungen „vorläufig“ sind und ggf. zurückgefordert werden. B. Falls Steuerberater
seitens der Finanzverwaltung unter Druck gesetzt werden, sollten sie mittels
entsprechendem „Formschreiben“ ihres Verbandes oder
der Steuerberaterkammer, sich in geeigneter Form zur „Wehr setzen“.
Dringlichkeit und gesamtgesellschaftliche politische Bedeutung würden
auch durchaus rechtfertigen:
Ø
Über Petitionen betroffener Genossenschaften und
Genossenschaftsmitglieder nachzudenken. Ø
Außerdem sollten sich solche Genossenschaftten
bzw. Genossenschaftsmitglieder direkt an ihre zuständigen Wahlkreisabgeordneten
(möglichst aller Parten) wenden Die zuständigen Wahlkreisabgeordneten: Ø Für
die Genossenschaft: Der
Wahlkreis, zu dem die Geschäftsadresse der Genossenschaft gehört. Ø Für
betroffene Genossenschaftsmitglieder Der Wahlkreis,
zu dem die Privatadresse des jeweiligen Mitglieds gehört. Gern unterstützen wir Genossenschaften auch bei Presseerklärungen und
Schreiben an Behörden, Parteien und Politiker.
Bundesverband MMWCoopGo Gerd K. Schaumann Vorstand
PS:
Gutachten für mehr Rchtssicherheit?
Der Bundesverband MMW prüft derzeit die Möglichkeit der Erstellung
eines oder mehrerer Rechtsgutachten. Es ist nicht ganz eindeutig, ob der Schwerpunkt eher
im Genossenschaftsrecht
oder eher im Steuerrrech liegen muss oder ob es zwei unterschiedlicher
Rechtsgutachten bedarf.
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Erläuternde Ergänzungen: |
Der Bundesverband MMW
sieht mit großer Sorge die weiterhin rückläufigen Entwicklungen im Bereich
Genossenschaftsgründungen. Wir sehen parallel einen „unlegitimierten“
Eingriff in das Grundgefüge von Genossenschaften, den Förderzweck der
Mitglieder.
Die neue Bundesregierung
hat erklärt – das Genossenschaftswesen in Deutschland zu befördern. Diese
Haltung ist dehalb besonders wichtig, weil das Deutsche Genosenschaftswesen –
völlig im Gegensatz zu allen anderen EU-Staaten - nicht nur schwächelt,
sondern sogar rückläufig ist! Ø Die aktuellen Zahlen stehen im Widerspruch zu dem, wie es in
der Öffentlichkeit wahrgenommen wird! Außerdem sehen wir,
dass Genossenschaften wichtige politische Eckpfeiler einer Politik sein
können, um: Ø Mehr Partizipation der Arbeitnehmer und Ø Eine gerechtere Vermögensverteilung sowie Ø Wichtige ökologische Entwicklungen in unserem Land
anzubahnen und auch herbeizuführen!
Was
sollte also geschehen, um die Attraktivität des Genossenschaftswesens in
Deutschland zeitnah zu erhöhen?
Hierzu einige
Anregungen:
A. Das Genossenschafts-Gesetz (GenG) überarbeiten:
Wesentlicher Gründe
für eine „Novellierung des Genossenschafts-Gesetzes“ sind z.B.: · Die Genossenschafts-Banken in einem eigenständigen Gesetz
(„Genossenschafts-Banken-Gesetz“) regeln.
Erst nach einer „Trennung“ von „Bank-Genossenschaften“ und sonstigen
Genossenschaften lässt sich das GenG wirklich zeitgemäß und situativ
anpassen. ·
Außerdem
sollte eine – genossenschaftsbezogene – Neuprdnung der „Qualitätssicherung“
erfolgen. Das bisherige System orientiert sich am Maßstab „Banken“. Weil in
Bank-Genossenschaften offensichtlich der Förderzweck – das „Herz“
jeder Genossenschaft - nicht unbedingt für „wesentlich“ gehalten wird, findet
der Förderzeck auch – seit Einführung der Qualitätsprüfung - keine
Berücksichtigung bei der Qualitätsprüfung!
B. Den Förderzweck des Genossenschafts-Gesetzes konkretisieren: Es ist erstaunlich,
dass die Mitglieder-Förderung sozusagen als „Grundgesetz“ jeder
Genossenschaft gesehen wird, aber im gesamten Genossenschafts-Gesetz
(GenG) keine wirklich konkreteren Ausführ-ungen gemacht werden, WAS
dieser Förderzweck eigentlich bedeutet bzw.Wie und Womit er z.B.
zu realisieren ist? C. Genossenschafts-Recht und Steuerrecht „synchronisieren“ – d.h.
aufeinander abstimmen.
Genossenschaftsgesetz
und Steuergesetze (Körperschaftssteuer, Umsatzsteuer) sind bisher nicht
aufeinander abgestimmt. Daher ergeben sich z.B. Diskrepanzen, wie sich diese
derzeit in einigen Genossenschaftsbereichen andeuten. Daraus ergeben sich
folgende Probleme: · Der Genossenschaftliche Förderzweck ist „gesetzlich“ verpflichtend,
wenn auch auslegungsbedürftig, geregelt. · Wesentliche (offene) Frage ist
z.B., ob die Mitgliederförderung – mit welcher Auswirkung auch immer – überhaupt
in „brutto“ und „netto“ aufzuteilen wäre? ·
Hierzu
gibt es derzeit keine Gesetzesgrundlage für eine Besteuerung. ·
Wenn
es hierzu Regelungen geben soll, dann müssten es sich dabei um eindeutige Wilensbekundungen
des Gesetzgebers handeln, weil in die „Substanz“ der Förderung
eingegriffen wird!
D.
Das Recht auf Mitglieder-Förderung kann nicht durch Verwaltungshandeln geschmälert
werden!
· Derzeit ist erkennbar dass Verwaltungsbehörden (Steuern)
mittels Verwaltungsanordnungen in den Bereich der genossenschaftlichen
Migliederförderung „eingreifen“ und „Steuernachzahlungen“ festlegen. ·
Weder
das Einkommensteuerrrecht noch das Umsatzsteuerrecht trifft jedoch hierfür Grundlagen.
|
Kooperation – Eine wichtige
Option für die Zukunft |
Berlin/Dessau P3-03-22
|
Redaktion:
Bundesverband MMWCoopGo e.V. -
Dachverband .- für
das ganzheitliche Cooperations- und Genossenschaftswesen -
Spitzenverband - für
das Genossenschaftswesen |
Vorstand:
Lothar Kühne – Dr. Wolfram Klüber – Gerd K. Schaumann Kontakt:
06842 Dessau-Roßlau, Oranienbaumer Str.1 Tel,:
0340/2202424 (www.bundesverband-mmw.de – info@menschen-machen-wirtschaft.de |
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